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Erdgasfeld Zehdenick: Anforderungen des gesonderten Betriebsplans

Heide Schinowsky:

Das Unternehmen Jasper Resources GmbH plant, in der Uckermark Erdgas zu fördern. Im Februar 2018 hatte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) den Einspruch der Stadt Templin gegen den Hauptbetriebsplan als unbegründet zurückgewiesen. Durch die geplanten seismischen Messungen seien die kommunalen Einrichtungen, die Verkehrssicherheit und der Naturschutz nicht gefährdet. Auch die Beeinträchtigung der Thermalsolegewinnung sowie der Trinkwasserversorgung im rund 15 Kilometer entfernten Templin durch die geplanten seismischen Untersuchungen werden als nicht gegeben angesehen. Bezüglich des Naturschutzes hat das LBGR einen gesonderten Betriebsplan vom Erdgasförderer Jasper Resources GmbH gefordert, in dem das Unternehmen seine Vorgehensweise präzisieren und Auswirkungen auf den Naturhaushalt untersuchen muss. (vgl. MOZ 14. Februar 2018: „Grünes Licht für Erdgas-Suche“)

Ich frage die Landesregierung: Welche Präzisierungen der Vorgehensweise mit welchen Auswirkungen auf den Naturhaushalt müssen im Rahmen des vom Bergamt geforderten gesonderten Betriebsplans dargelegt bzw. untersucht werden?

Antwort der Landesregierung:

Minister für Wirtschaft und Energie:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

bereits in der Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 30.11.2017 wurde eingeschätzt, dass die Maßnahmen einer seismischen Erkundung, nach Art der in den Antragsunterlagen des Unternehmens Jasper Resource GmbH vorgelegten Weise, kein Projekt im Sinne des § 34 Bundesnaturschutzgesetz darstellen, Einer FFH-Vorprüfung bedarf es daher nicht. Diese Auffassung wurde mit erneuter Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt zum „Sonderbetriebsplan für zweidimensionale reflexionsseismische Messungen im Erlaubnisfeld Zehdenick-Nord am 15.06.2018 bestätigt.

Entsprechend wird zum angesprochenen Sonderbetriebsplan ein naturschutzfachlicher Beitrag Bestandteil der Antragsunterlagen sein und im Rahmen der Genehmigung Beachtung finden. Weitergehender Präzisierungen bedarf es nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Albrecht Gerber