Zum Inhalt springen

Entscheidung zur Kapazitätserweiterung des Wiesenhof-Schlachthofs Königs Wusterhausen

Die Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH in Königs Wusterhausen/Niederlehme vermarktet ihre Produkte unter dem Markennahmen "Wiesenhof". Sie hat am 25. April 2016 eine deutliche Erhöhung ihrer Geflügelschlacht- und -verarbeitungsanlage beantragt. Inzwischen ist bekannt, dass diese Kapazitätserweiterung bereits seit Februar 2015 - ohne Genehmigung - vollzogen ist. Gegen die vom Landesumweltamt angeordnete Teilstillegung hat der Betreiber Rechtsmittel eingelegt.

Ich frage die Landesregierung: Wann ist der Antrag von Wiesenhof zur Kapazitätserweiterung entscheidungsreif oder ist er neu auszulegen, weil Wiesenhof in den Antragsunterlagen nicht transparent gemacht hat, dass die Erhöhung der Schlachtleistung auch ohne Genehmigung bereits praktiziert wird?

Antwort der Landesregierung:

Antwort des Ministers für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

die Prüfung im Landesamt für Umwelt ist noch nicht abgeschlossen. Sie werden Verständnis haben, dass ich mich in einem laufenden Verfahren nicht zu Einzelheiten der Entscheidungsfindung äußern kann.