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Drohende Wasserknappheit durch geplante Legehennenanlage in Oranienburg?

Benjamin Raschke:

Am 29. Mai 2018 erließ der Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband (NWA) eine Allgemeinverfügung, welche die Entnahme von Wasser aus der öffentlichen zentralen Trinkwasserversorgungsanlage zur Bewässerung von Grundstücken untersagt. Ebenso ist die Wasserentnahme, welche nicht unmittelbar dem menschlichen Gebrauch entspricht, untersagt. Das Entnahmeverbot gilt unter anderem für die Stadt Oranienburg in den Ortsteilen Zehlendorf, Wensickendorf und Schmachtenhagen. Der NWA begründet die Allgemeinverfügung mit einem sinkenden Druck im Versorgungssystem durch die frühsommerliche Trockenheit und hohe Temperaturen.

Die Firma Vortallen Legehennenbetrieb und die Firma Zehlendorfer BioEi GbR planen zwei unmittelbar nebeneinanderliegende Legehennenanlagen in der Gemarkung Zehlendorf, Oranienburg. Jede Legehennenanlage ist mit einem Stallgebäude von 21 000 Tierplätzen geplant. Aus den ausgelegten Genehmigungsunterlagen geht hervor, dass der Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband keine abschlägige Stellungnahme in das Genehmigungsverfahren eingebracht hat.

Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen haben die geplanten Legenhennenanlagen im Normalbetrieb und in trockenheißen Sommermonaten auf die Trinkwasserversorgung im Niederbarnimer Verbandsgebiet, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Allgemeinverfügung des NWA?

Antwort der Landesregierung:

Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die genannten Legehennenanlagen ist noch nicht abgeschlossen. Parallel dazu wird ein Verfahren zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durchgeführt.

Da in beiden Verfahren die fachliche Prüfung nicht abgeschlossen ist, kann die Frage derzeit nicht beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Vogelsänger