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Definition zur Tierhaltung im rot-roten Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag der rot-roten Landesregierung für die sechste Wahlperiode enthält das Bekenntnis, für eine regionalverträgliche, tierartgerechte und flächengebundene Tierhaltung einzutreten. Offen ist, wie diese Begriffe von der Landesregierung definiert und umgesetzt werden.

Ich frage die Landesregierung: Welche Kriterien müssen nach ihrer Auffassung in welcher Form erfüllt sein, um das Ziel einer regionalverträglichen, tierartgerechten und flächengebundenen Tierhaltung in Brandenburg zu erreichen?