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Betroffene nicht in Arbeitsgruppe zum Wasserrückgang bei Seen im Umfeld des Tagebaus Jänschwalde

Nach dem jüngsten Eingeständnis der Landesregierung, dass der Braunkohle-Tagebau offenbar doch ein Verursacher des massiven Wasserverlusts von Seen im Umfeld des Tagebaus Jänschwalde ist, soll nun eine Arbeitsgruppe bis Ende März 2018 alle bisherigen Informationen zusammentragen und festlegen, welche Zielwasserstände für die betroffenen Seen verbindlich sein sollen. Parallel werde ein Maßnahmenplan erstellt, der festlegen soll, wie diese Wasserstände langfristig auch gehalten werden können, informierte das Umweltministerium über die Ergebnisse eines Gesprächs Ende Januar, an dem Vertreter der Landesämter für Umwelt und Bergbau ebenso teilnahmen wie Vertreter des Bergbauunternehmens. Nach Auskunft des Umweltministeriums sei es neu, dass alle Beteiligten am Tisch einen zunehmenden bergbaulichen Einfluss auf die Seen mit Fortschreiten des Tagebaus bestätigen und sich in einer Arbeitsgruppe gemeinsam über Ziele und Maßnahmen verständigen und Geld dafür zur Verfügung stellen wollen (vgl. LR, 02.02.2017: "Hilfe für vier Seen bei Guben soll jetzt konkret werden"). Dem Vernehmen nach wird die vom Ministerium im Jahr 2016 gegründete Arbeitsgruppe (AG) zum Pastlingsee jedoch nicht in die Gespräche miteinbezogen. In dieser AG waren neben Vertretern von Landesbehörden und des Bergbaubetreiber auch betroffene Kommunen und Umweltverbände eingebunden.

Ich frage die Landesregierung: Warum werden in der neuen Arbeitsgruppe die betroffenen Kommunen, Umweltverbände und die Eigentümer der Seen, wie den Anglerverband nicht miteinbezogen?

Antwort der Landesregierung:

Antwort des Ministers für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

nachdem nunmehr auch die LEAG festgestellt hat, dass mit fortschreitendem Abbau der Braunkohle im Tagebau Jänschwalde sich auch der Absenkungstrichter verändert, wurden unter Federführung des MLUL folgende Arbeitsaufträge festgelegt:

1. Festlegung von Zielwasserständen der betroffenen Seen Pinnower See, Großsee,Kleinsee und Deulowitzer See.

2. Festlegung von Maßnahmenvarianten, um die Zielwasserstände auf Basis ökologischer und hydrologischer Erfordernisse zu halten.

Diese bis April vorzulegenden Ergebnisse sind erstmals von den zuständigen Behörden (LfU + LBGR) sowie dem Bergbaubetreiber zu erarbeiten. Anschließend werden selbstverständlich die von Ihnen genannten Eigentümer, Verbände und Kommunen in geeigneter Weise beteiligt.