Zum Inhalt springen

Abbau von Kupfer in der Lausitz

Heide Schinowsky:

Auf dem „Europäischen Alumni-Forum 2018: Energie – Ressourcen, Technologien und gesellschaftlicher Wandel“ am 24.03.2018 im Russischen Haus der Wissenschaft und Kultur in Berlin gab Prof. Dr. Klaus Dieter Barbknecht, Rektor der Bergakademie Freiberg, bekannt, dass für den Abbau von 1,9 Millionen Tonnen Kupfer bei Spremberg-Graustein ein Investor gesucht werde.

Noch im Jahr 2016 hatte die KSL Kupferschiefer Lausitz GmbH, eine Tochtergesellschaft der internationalen Bergbauholding Minera S. A., Interesse an einer Ausbeutung der Vorkommen angekündigt. Nach Informationen der Lausitzer Rundschau soll die KSL eine Konzession zum Abbau von Kupferschiefer im Spremberger Raum besitzen. (vgl. Lausit-zer Rundschau 8. September 2016 | „Der Traum vom Lausitz-Kupfer bleibt“)

Im September 2016 wurden von der KSL Unterlagen zum Start für ein Raumordnungsverfahren eingereicht. Der Präsident des Bergamtes Hans-Georg Thiem hatte seinerzeit er-klärt, dass solche Verfahren „gut fünf Jahre“ dauern können. (vgl. Lausitzer Rundschau 21. September 2016 | „Neue Pläne fürs Spremberger Revier“)

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand eines möglichen Abbaus von Kupfer bei Spremberg?

Antwort der Landesregierung:

Minister für Wirtschaft und Energie:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

die KSL Kupferschiefer Lausitz GmbH bzw. die Muttergesellschaft MINERA S.A. besitzt nach wie vor eine Gewinnungsberechtigung, d.h. eine Bewilligung zur Gewinnung der Kupferlagerstätte sowohl auf brandenburgischer als auch auf sächsischer Seite. Die MINERA S.A. ist weiterhin bemüht, finanzkräftige Investoren für das Projekt zu gewinnen.

Zum Genehmigungsverfahren für ein solches Projekt ist der nächste Schritt die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Federführung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL).

Im Rahmen der Erarbeitung eines Antrages für das ROV gab es bereits vor geraumer Zeit eine Antragskonferenz bei der GL. Ein Antragentwurf für ein ROV wurde auch bereits als Entwurf bei der GL in 2017 eingereicht. Aus Sicht der GL ist dieser jedoch nicht vollständig und muss qualifiziert werden. Zur Nachreichung dieser Antragsergänzung gab es eine Besprechungsrunde Anfang 2018 mit dem Antrag-steller und der GL im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR).

Im Anschluss, d. h, nach Durchführung eines Raumordnungsverfahrens mit entsprechender positiver Landesplanerischer Beurteilung, wäre ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren beim LBGR zu führen, was sicherlich aufgrund der Komplexität mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Albrecht Gerber