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Warten auf Godot oder endlich ernsthaft Alternativen zur Ortsumfahrung Lübben voranbringen?

Benjamin Raschke:

Im Dezember 2016 beschloss der Bundestag die Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP). Darin enthalten ist nach wie vor die Planung zum Bau einer Ortsumfahrung in Lübben in der Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“. Vorhaben der Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ haben eigentlich keine Chance auf Realisierung innerhalb der BVWP-Laufzeit, jedoch dürfen die Länder für Straßenausbauprojekte dieser Kategorie weitere Planungsschritte durchführen. DasProjektinformationssystem des BVWP informiert, dass die Dauer der noch ausstehenden Planungen 138 Monate beträgt.

Was heißt dies nun für die Lübbener Bürgerinnen und Bürger, welche jeden Tag durch den Verkehr insbesondere durch den Schwerlasttransport belastet sind? Sollen die Lübbener wie seit Jahrzehnten auf das wuchtige Projekt der Ortsumfahrung warten, welches mit vielen negativen Folgen für Umwelt und Natur einhergeht, immense finanzielle Ressourcen verschlingen wird und die tatsächliche Verkehrsentlastung der Innenstadt in Frage steht? Oder sollten die Lübbener der Ortsumfahrung endlich „Adé“ sagen und die Alternativen, wie den Ausbau der Ortsdurchfahrt der gesetzlichen Einschränkung des Lkw-Verkehrs, eines integrierten Rad- und Fußgängernetzes, eines touristischen Mobilitätskonzeptes und den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs endlich voranbringen?

Ich frage die Landesregierung: Welchen Rat und welche Unterstützung bietet die Verkehrsministerin Schneider den Lübbener Bürgerinnen und Bürgern an, damit es in den nächsten ein bis zwei Jahren zu einer deutlichen Verkehrsentlastung für die Stadt Lübben kommt?

Antwort der Landesregierung:

Mit der Aufnahme der B 87, OU Lübben als Vorhaben des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (WB*) in das Bundesfernstraßenausbaugesetz hat auch der Bund die Notwendigkeit zur Entlastung der Ortsdurchfahrt bestätigt.

Aufgrund der sowohl vom Bund als auch vom Land anerkannten Bedeutung des Vorhabens für die Region wird die Planung und anschließende Baurechtschaffung uneingeschränkt weiter verfolgt. Die Planung des Vorhabens wird durch einen projektbegleitenden Arbeitskreis mit regionalen Vertretern begleitet. Derzeit erfolgt die Aufstellung des straßenbautechnischen Entwurfs.

Zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Stadt Lübben hat der Landesbetrieb Straßenwesen u. a. vom südlichen Ortseingang bis zum Bahnübergang eine Deckensanierung, im Bereich der Luckauer Straße den grundhaften Ausbau und an der Kreuzung mit der B 115 einen Kreisverkehr realisiert. Weitere Maßnahmen an der B 87 (Brücken über Umflutkanal und Schützengraben) sowie der grundhafte Ausbau der Ortsdurchfahrt Berliner Straße/Berliner Chaussee sind im Planfeststellungsverfahren

Darüber hinaus wurden seit 2007 verschiedene Straßenbaumaßnahmen auch im Bereich der Ortsdurchfahrten mit insgesamt 1,67 Mb. Euro aus dem Förderpro-gramm Kommunaler Straßenbau gefördert. Aus der Stadterneuerung sind in 2017 mehrere Maßnahmen im Bereich der Nebenanlagen der B 87 vorgesehen, die insbesondere die Aufenthaltsqualität im Bereich der Ortsdurchfahrt verbessern sollten.

Ministerin Kathrin Schneider