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Ultrafeinstaubmessung am künftigen BER

Auf Drängen der BER-Anwohner, deren Gemeinden und Landkreise wurde das Landesamt für Umwelt vom Umweltminister beauftragt, ein Ultrafeinstaubmessprogramm aufzulegen. Es ist vorgesehen, zwei Ultrafeinstaubmessgeräte anzuschaffen und zu betreiben. Ich frage daher die Landesregierung: Trifft es zu, dass keine der beiden Stationen die Ultrafeinstaubbelastung durch den künftigen BER messen soll?

Antwort der Landesregierung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

durch das Landesamt für Umwelt ist nicht vorgesehen, eigenständige Messstationen zur Ermittlung der Anzahl ultrafeiner Partikel einzurichten. Vielmehr besteht die Absicht, Zusatzmodule zur Zählung ultrafeiner Partikel im Jahre 2018 zu installieren. Damit sollen die massebezogenen Messungen von Feinstaub-PM10 und Feinstaub-PM2,5 ergänzt werden.

Über erste Ergebnisse und über Standorte für die geplanten orientierenden Messungen werde ich Ihnen gern berichten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Ich möchte betonen: Eine gesetzliche Messverpflichtung im behördlichen Vollzug besteht weder generell noch im Kontext planerischer oder baulicher Maßnahmen. Darauf hat schon eine Vertreterin des Umweltbundesamtes während der Expertenanhörung am 04.01.2017 im Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landtages Brandenburg ausdrücklich hingewiesen. Das Umweltbundesamt sieht für sich darüber hinaus gegenwärtig auch keinen über die Untersuchungen am Flughafen Frankfurt am Main hinausgehenden Forschungsbedarf zu den Ultrafeinstaubimmissionen im Umfeld eines Flughafens.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Vogelsänger