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Tierschutzrechtliche Missstände im Schweinemastbetrieb in Bärenklau

Benjamin Raschke:

Wie der Presseberichterstattung am 2. Dezember 2017 zu entnehmen war, hat die Tierrechtorganisation PETA Anzeige gegen den Betreiber einer Schweinemastanlage in Bä- renklau (Spree-Neiße) erstattet. Durch Filmaufnahmen wurde eine starke Verunreinigung des Stalls mit Fäkalien und bei fast allen Tieren Atemwegs- und Lungenerkrankungen festgestellt. In der Anlage werden etwa 5 000 Tiere gehalten. Bereits im September hatte die Organisation auf Missstände in einem Schweinestall in Beeskow (Oder-Spree) hingewiesen.

Ich frage die Landesregierung: Wann und mit welchem Ergebnis wurde der Schweinemastbetrieb in Bärenklau vom zuständigen Veterinäramt kontrolliert?

Antwort der Landesregierung

Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

durch den Verein PETA e. V. wurde Strafanzeige gegen die Bauer AG Neißetal erstattet und das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt als die für die Überwachung des Tierschutzes zuständige Behörde des Landkreises Spree-Neiße (VLÜA SPN) informiert. Das VLÜA SPN erhielt die Hinweise von PETA auf mutmaßliche Verstöße gegen das Tierschutzrecht am 28. November 2017 und hat daraufhin am 1. Dezember 2017 in dem Betrieb eine Vor-Ort-Kontrolle vorgenommen. Bei der Kontrolle wurde der Betrieb umfangreich inspiziert und die Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen umfassend überprüft und dokumentiert.

Es wurden die folgenden Mängel festgestellt:

— Die Schadgasmessung ergab in drei Ställen eine geringe bis mittlere Überschreitung des Schadgasgrenzwertes von 20 ppm.

— Die Anzahl der vorhandenen Krankenbuchten war nicht ausreichend.

— In den Krankenbuchten fehlte eine durch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgeschriebene geeignete, weiche Unterlage.

— Erkrankte Tiere und Tiere mit Bissverletzungen wurden nicht in den Krankenbuchten separiert und soweit erforderlich tierärztlich behandelt.

Das VLÜÄ SPN hat dem Betrieb mehrere Maßnahmen auferlegt, um die genannten Mängel sofort abzustellen. Dabei geht es, kurz gesagt, um eine Korrektur der Lüftung, eine Aufstockung der Krankenbuchten und eine Ausstattung mit einer weichen Unterlage sowie eine zweimalige Kontrolle aller Tiere pro Tag, um erkrankte Tiere erkennen und versorgen zu können.

Die Haltungsmängel sind nicht so schwerwiegend, dass eine angemessene Schweinehaltung in dem Betrieb unmöglich wäre. Durch das Einschreiten der Überwachungsbehörde erhielt der verantwortliche Betriebsleiter die erforderlichen Hinweise, wie er seine Tierhaltung zu verbessern hat. Der Gesamteindruck des Betriebes lässt erwarten, dass diese Verbesserung auch erreichbar ist. Das VLÜA SPN wird, wie immer im Falle eines Verstoßes, Nachkontrollen vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Ludwig
- Minister -