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Tierheim Fermerswalde bei Herzberg

Laut Medienberichten hat der Landkreis Elbe-Elster dem Tierschutzverein Elbe-Elster e. V., Betreiber des Tierheims Fermerswalde bei Herzberg, die Betreibererlaubnis entzogen.

Im April dieses Jahres wurde bereits ein Aufnahmestopp für Tiere durch den Landkreis ausgesprochen. Gründe für den Aufnahmestopp und den Entzug der Betreibererlaubnis seien fehlende Sachkundenachweise und fehlende Vereinbarungen, wie diese nachgeholt werden sollten. Weiterhin gab es Verstöße gegen den Impfstatus und tierärztliche Untersuchungen sowie erhebliche Mängel in der Dokumentation darüber, welche Tiere abgegeben wurden. Der Tierschutzverein stellte einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht, welcher das Gericht im September dieses Jahres ablehnte. Dies könnte bedeuten, dass der Tierschutzverein das Tierheim nicht mehr weiter betreiben darf und die Tiere durch das Veterinäramt des Landkreises in anderen Tierheimen unterzubringen wären.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie lauten die festgestellten Verstöße gegen den Tierschutzverein Elbe-Elster e. V., welche zum Aufnahmestopp und zum Entzug der Betreibererlaubnis geführt haben?

Antwort der Landesregierung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

Ihre Anfrage zu den Vorgängen im Tierheim Fremerswalde des Tierschutzvereins Elbe-Elster e. V., insbesondere zu den dort festgestellten Verstößen, beantworte ich gerne.

Der Landkreis Elbe-Elster als für die Überwachung des Tierschutzrechts zuständige Behörde wurde durch mein Ministerium um Auskunft gebeten. Die Behörde hat eine Reihe von Verstößen festgestellt:
— Dem verantwortlichen Personal mangelte es an der erforderlichen Sachkunde.Bemühungen, diese Sachkunde zu erlangen, waren aus Sicht der Behörde nicht erkennbar.
— Die vorgeschriebene Buchführung über den Zu- und Abgang von Tieren war unzureichend.
— Der Landkreis hat kritisiert, dass keine Handlungsanweisungen zur Sicherung hygienischer Maßnahmen vorhanden waren.
— Es wurden die notwendigen Schutzimpfungen zur Gesunderhaltung der Tierheimtiere nicht durchgeführt. Regelmäßige Bestandsuntersuchungen durch einen betreuenden Tierarzt erfolgten nicht.

Der Gesetzgeber hat im Tierschutzgesetz festgelegt, dass der Betreiber eines Tierheims die notwendige Sachkunde und die erforderliche Zuverlässigkeit haben muss. Das soll gewährleisten, dass die Menschen, die die Tiere betreuen, jederzeit darauf achten, die alltäglichen elementaren Bedürfnisse der Tiere zu erfüllen und Belastungen von den Tieren fernzuhalten.

Der Landkreis Elbe-Elster hat mittels einer Reihe von behördlichen Maßnahmen versucht, die für das Tierheim Verantwortlichen zu den erforderlichen Handlungen zu veranlassen. Ein Teil der Maßnahmen, die sich auf die gerade erläuterten Verstöße beziehen, ist bereits rechtskräftig. Das gilt auch für den im April dieses Jahres angeordneten Aufnahmestopp.

Trotzdem musste der Landkreis Elbe-Elster feststellen, dass Mängel nicht durch die verantwortlichen Personen korrigiert wurden. Der Landkreis hat sich daraufhin entschlossen, die Erlaubnis zum Betreiben eines Tierheimes zu widerrufen und die sofortige Vollziehung dieses Widerrufs verfügt. Die Angelegenheit ist mittlerweile Inhalt einer Auseinandersetzung vor dem Oberverwaltungsgericht; das Verfahren ist noch nicht entschieden. Ich bitte um Verständnis, wenn ich aufgrund des laufenden Verfahrens keine abschließende Bewertung des Vorgehens der Überwachungsbehörde vornehme.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Ludwig