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Potenziellen Mautausweichlern auf die Schliche kommen

Benjamin Raschke:

Lübbener BürgerInnen zeigten sich besorgt, dass durch die Einführung der Mautgebühr auf Bundesstraßen der ohnehin geringe Anteil des Durchgangsverkehrs im Falle einer Realisierung der Ortsumfahrt nicht wie angedacht die geplante Ortsumfahrung nutzen wird, sondern zur Mauteinsparung die Ortsdurchfahrt Lübben befahren wird (Plenarprotokoll 6/33 - Frage 629).

Um Straßenabschnitte zu identifizieren, welche von potenziellem Mautausweichverkehr betroffen sein könnten, und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten, hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Entsprechend den Ergebnissen des Gutachtens sollen Zählstellen eingerichtet werden, an denen Zählungen vor Mauteinführung im Jahre 2017 und nach Mauteinführung in den Jahren 2019 bzw. 2020 durchgeführt werden. Anhand dieser Zählergebnisse und des sich gegebenenfalls daraus ergebenden Nachweises von Mautaus-weichverkehr werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet.

Ich frage die Landesregierung: Wann und wo sollen die Zählstellen für die B 87 und die B 115, insbesondere vor dem Hintergrund der Sperrung der Bahnhofstraße, in bzw. um Lübben eingerichtet werden?

Antwort der Landesregierung:

Potentiale für Mautausweichverkehren können nach Einführung der Maut auf Bundesstraßen dort vermutet werden, wo eine Landesstraße parallel zu einer bemauteten Strecke führt bzw. wo Einsparpotentiale hinsichtlich Fahrzeit, Wege-länge und Fahrtkosten bestehen. Das MIL hat für potentielle Mautausweichstrecken nach diesen Kriterien Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen lassen. Dort, wo nach diesen Kriterien Vorteile für eine nicht bemautete Strecke vermutet werden können, sollen in 2017 und 2019 Vorher-Nachher-Zählungen durchgeführt werden.

Nach den im MIL vorliegenden Erkenntnissen bestehen bezogen auf die B 87 und die B 115 im Umfeld der Stadt Lübben keine Potentiale für Mautausweichverkehre. Diese Einschätzungen wurden auf Anfrage sowohl vom Landkreis Dahme Spreewald als auch von der Stadtverwaltung Lübben bestätigt. Es sind deshalb keine Vorher-Nachher-Zählungen bezogen auf die genannten Bundesstraßen im Bereich Lübben vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ministerin Kathrin Schneider