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Planfeststellungsbeschluss „Cottbuser Ostsee“ noch 2017 möglich?

Heide Schinowsky:

Im November 2016 erklärte das Brandenburger Landesamt für Umwelt im Rahmen einer Anhörung, dass es keine Möglichkeit sähe, dem Vorhaben „Gewässerausbau Cottbuser Ostsee“ eine wasserrechtliche Genehmigung zu erteilen. Als Grund gab die Landeshörde die möglicherweise zu erwartenden erhöhten Sulfatwerte an. Auf Grundlage der damaligen Unterlagen konnte demnach eine Verschlechterung der Gewässer, die in Verbindung mit dem Cottbuser Ostsee stehen, nicht ausgeschlossen werden. Danach seien laut Presseberichten überarbeitete Antragsunterlagen vorgelegt worden, die nun noch geprüft werden (vgl. Potsdamer Neueste Nachrichten 03.06.2017 „Baden statt Baggern“). Eine Genehmigung für das Vorhaben durch die Landesregierung steht immer noch aus. Ein Planfeststellungsbeschluss für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren „Cottbuser Ostsee“ wurde ursprünglich für die Jahre 2016/2017 erwartet.

Ich frage die Landesregierung: Wurden inzwischen durch den Bergbaubetreiber überarbeitete Antragsunterlagen vorgelegt, sodass sich durch eine Neuauslegung und erneute Öffentlichkeitbeteiligung ein Planfeststellungsbeschluss noch im Jahr 2017 realisieren ließe?