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Monitoring-Bericht der ILB zu landesgeförderten Integrationskursen

Ursula Nonnemacher:

Integrations- und Sprachkurse sind ein wichtiger Baustein für die Teilhabechancen geflüchteter Menschen und eine gelingende Integration. Nur mit guter Sprachkompetenz ist das Ankommen im Land möglich. Die Öffnung der Integrationskurse mit Landesmitteln für Flüchtlingsgruppen, die nicht an den durch das BAMF geförderten Kursen teilnehmen dürfen, war daher ein richtiger Schritt der Landesregierung. Es wurde vor Ort über die höchst unterschiedliche Qualität der Integrationskurse geklagt. Die Veröffentlichung eines Monitoring-Berichts der Kurse durch die ILB war zu Ende März angekündigt.

Ich frage die Landesregierung: Zu welchen Erkenntnissen kommt der ILB-Bericht insbesondere zur Frage der Qualitätsstandards?

Antwort der Landesregierung

Um Missverständnisse in der Beantwortung der Anfrage zu vermeiden, sei zunächst folgende Vorbemerkung vorangestellt:

Das maßgebliche Instrument zum Erlernen der deutschen Sprache sind die bun-desfinanzierten Integrationskurse gemäß § 44 if Aufenthaltsgesetz, die über das Bundesinnenministerium finanziert und durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuwendungsrechtlich verausgabt werden. Für die Träger, die Integrationskurse durchführen, gibt es ein Zertifizierungsverfahren, die eingesetzten Dozenten und Dozentinnen müssen vom BAMF zugelassen sein und die Abschlussprüfungen werden durch externe, ebenfalls zertifizierte Einrichtungen vorgenommen. Bisher sind nur Geflüchtete aus den Ländern Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia zu den bundesfinanzierten Integrationskursen zugelassen. Da es sich hier um eine Bundesförderung handelt, kann auch ein Monitoring nur von dort erfolgen.

Daneben fördert das Land Deutschkurse für Geflüchtete aus den anderen Herkunftsländern, die bisher nicht zu den Integrationskursen zugelassen sind. Dabei gelten für das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanzierte Programm „Deutsch für Flüchtlinge“ (DfF) die gleichen Regularien wie für Integ-rationskurse: also zugelassene Träger, zugelassene Lehrkräfte, externe Prüfungen, taggenaue Anwesenheitslisten für die Erstattung der Kosten. Da es sich beim DfF-Programm um Landes- und ESF-Mittel handelt, erfolgt die Umsetzung entsprechend den ESF-Anforderungen auf Basis der Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung und unterliegt damit strengen Prüfungen. Durch die enge Anlehnung an die Voraussetzungen des BAMF sollen einheitliche und vor allem gute Qualitätsstandards erreicht werden.

Es trifft zu, dass für diese Förderung für Ende März ein Monitoringbecht - allerdings seitens des MASGF, auf Grundlage von LB-Daten - geplant war, Die Er-stellung des Berichtes hat sich leider verzögert, an der Erstellung wird derzeit gearbeitet.

Ministerin Diana Golze