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Liegen zwischen Döbern und Bohsdorf Vorwerk giftige Stoffe im Wald?

Laut der Presseberichterstattung bestehen Bürgerhinweise, dass Fässer mit giftigen Substanzen in einem Waldgebiet zwischen Döbern und Bohsdorf Vorwerk abgelagert wurden. Schadstoffuntersuchungen des Oberflächen- und Grundwassers des Landkreises SpreeNeiße haben keine alarmierenden Ergebnisse erbracht. Allerdings beinhalteten die Untersuchungen keine Boden- und Metalluntersuchungen bzw. Schadstoffuntersuchungen am Ablagerungsort, welche vergrabene, gegebenenfalls noch intakte Fässer nachweisen könnten.

Insofern sich die Verdachtshinweise bestätigen sollten, lagern im Waldgebiet zwischen Döbern und Bohsdorf Vorwerk gegebenenfalls giftige Substanzen in intakten oder bereits erodierten Fässern, welche langfristig eine Gefahr für die umliegenden Gemeinden sowie ihre Bürgerinnen und Bürger und die Umwelt darstellen.

Ich frage die Landesregierung: Was tut sie, um die Verdachtshinweise umfassend zu verifizieren und gegebenenfalls durch entsprechende Maßnahmen Gefahr für Umwelt und Mensch abzuwenden?

Antwort der Landesregierung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

bei dem hier in Rede stehenden Fall handelt es sich um eine bereits im Jahr 1984geschlossene Deponie des Bezirkes Cottbus. 1990/91 wurde diese Deponie durchdie untere Bodenschutzbehörde intensiv untersucht. Alle gefährlichen Stoffe wurdenentnommen, die Altlast wurde fachgerecht abgedeckt und aufgeforstet. Überinsgesamt 15 Messstellen wird das Grundwasser laufend untersucht, ohne dasseine Beeinträchtigung des Grundwassers erkennbar ist. Die Bewertung erfolgtgemäß Bundes-Bodenschutzgesetz; zuständige Behörde ist die untere Bodenschutzbehörde

des Landkreises Spree-Neiße.

Die Landesregierung hat keinen Zweifel daran, dass die in eigener Verantwortunghandelnde untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße das Erforderlichezum Schutz von Umwelt und Natur getan hat und zukünftig auch tun wird.

Für weitere Details wenden Sie sich bitte an den zuständigen Leiter der unteren Bodenschutzbehörde, Herrn Müller, oder an den Landrat Harald Altekrüger.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Vogelsänger