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Kompensation Flughafen BER: Abgestorbene Bäume

Benjamin Raschke:

Als Kompensationsmaßnahme für die Errichtung des Flughafens BER sollen unter anderem bei Boddinsfelde (Gemeindeteil von Brusendorf, Ortsteil der Stadt Mittenwalde, Landkreis Dahme-Spreewald) 50 Apfelbäume gepflanzt worden sein. Medienberichten zufolge sind fast alle Bäume eingegangen. Es soll sich niemand nach der Pflanzung um die etwa zwei Meter großen Gewächse gekümmert haben. Die Bürgermeisterin von Mittenwalde erklärte, dass die Stadt nur für kommunale Bäume zuständig sei. Laut Information der MAZ soll an dem Ort bereits eine Ersatzpflanzung vorgenommen worden sein, da eine erste Riege bereits eingegangen sei (vgl. MAZ 16. Juni 2017: „Kompensationsmaßnahmen BER: Angepflanzt und vergessen“).

Ich frage die Landesregierung: Wer trägt die Verantwortung für die Nachsorge der als Kompensation für den BER gepflanzten Bäume?

Antwort der Landesregierung:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

leider war aus zeitlichen Gründen die Beantwortung Ihrer o. g. Mündlichen Anfrage im Rahmen der Fragestunde nicht möglich, daher antworte ich Ihnen nunmehr schriftlich wie folgt:

Im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin- Schönefeld" wurde der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) unter anderem die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation der durch den Flughafenausbau bewirkten Eingriffe auferlegt. Die Maßnahmen befinden sich zum einen im direkten Flughafenumfeld;zum anderen im Maßnahmenraum der Zülowniederung. Im Zuge der Überwachung des Auflagenvollzuges prüft die LuBB als zuständige Planfeststellungsbehörde unter anderem die Umsetzung und Pflege der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entsprechend des Landschaftspflegerischen Begleitplanes.

Die Prüfung der planrechtlichen Lage durch die LuBB sowie eine Nachfrage bei der FBB hat ergeben, dass es sich bei der Pflanzung von 50 Apfelbäumen im Bereich Boddinsfelde (vgl. MAZ, "Kompensationsmaßnahmen BER - Angepflanzt und vergessen", 16.06.2017) nicht um Kompensationsmaßnahmen handelt, die der FBB im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes auferlegt wurden. Sie befinden sich weder im Flughafenumfeld noch im Maßnahmenraum der Zülowniederung. Eine Verantwortlichkeit der FBB bzw. Zuständigkeit der LuBB ist nicht gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Schneiden