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Illegale Müllentsorgung von Brandenburger Unternehmen in Polen

Benjamin Raschke:

Der rbb berichtete am 24. November 2017 über das illegale Entsorgen von deutschem Müll in Polen. Auch Unternehmen aus Brandenburg seien daran beteiligt. Für den Rücktransport des illegal in Polen entsorgten Mülls müssten die Bundesländer aufkommen, falls sich der verantwortliche Umweltsünder nicht ermitteln lasse.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele Fälle mit welchen Gesamtkosten für das Land gab es in den letzten fünf Jahren?

Antwort der Landesregierung

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft - Der Minister:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

zuständige Behörde für die grenzüberschreitende Abfallentsorgung im Land Brandenburg ist die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB).

In den letzten fünf Jahren erhielt die SBB vier Rückholersuchen aus Polen. In allen Fällen hat die SBB als zuständige Behörde des Landes Brandenburg am Versandort gem. Art. 22 der EG-Abfallverbringungs-Verordnung (VVA) die Rückführung der Abfälle nach Brandenburg veranlasst.

Alle Abfälle wurden in dafür zugelassenen Brandenburger Anlagen entsorgt. Die Kosten wurden ausnahmslos von den für den illegalen Export verantwortlichen Unternehmen beglichen. Das Land Brandenburg brauchte keine Rückholkosten zu tragen.

Darüber hinaus wurden von der zuständigen Behörde in Polen sechs Fälle mit 130 Altfahrzeugen, die aus Brandenburg stammten und ohne Genehmigung nach Polen verbracht wurden, der SBB gemeldet. Da die Fahrzeuge in Polen schon zerlegt waren, war eine Rückholung nicht möglich und von der polnischen Seite auch nicht gewünscht. In allen Fällen ermittelt das Landeskriminalamt.

Um die illegale Verbringung nach Polen und in andere Länder einzudämmen, führt die SBB auf Grundlage ihrer Zuständigkeit zusammen mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG), dem Zoll und der Polizei regelmäßig Transportkontrollen durch. Darüber hinaus werden auf der Grundlage des Kontrallplans für das Land Brandenburg nach Artikel 50 VVA zusammen mit dem Landesamt für Umwelt und den unteren Abfallwirtschaftbehörden Anlagenkontrollen durchgeführt.

Im Ergebnis der Zusammenarbeit mit den genannten Behörden konnte eine Vielzahl von versuchten illegalen Verbringungen ins Ausland im Vorfeld verhindert werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Jörg Vogelsänger