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Grenzüberschreitende UVP oder SUP beim polnischen Oderausbau

Am 23. Juli 2015 genehmigte die Weltbank das polnische Odra-Vistula Flood Management Project, also das Oder-Weichsel-Hochwasserschutz-Managementprojekt. Im Rahmen dieses Projektes plant Polen bis 2023 den Hochwasserschutz an Oder und Weichsel zu verbessern. Dieses Projekt wirft allerdings viele Fragen hinsichtlichder Verträglichkeit mit Natur und Umwelt auf, insbesondere weil der polnische Teil des unteren Odertals bekanntlich unmittelbar an den Nationalpark auf deutscher Seite grenzt.

Bei mindestens zwei der Subkomponenten dieses Projekts müsste eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeits- bzw. Strategische Umweltprüfung erfolgen. Weil diese Maßnahmen erhebliche grenzüberschreitende Auswirkungen haben könnten, sind sowohl das für den Umweltschutz zuständige Ministerium des hauptsächlich betroffenen Bundeslandes - das sind wir - als auch das Bundesumweltministerium zu informieren.

In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage, Drucksache 6/4619, vom Juli 2016 gab die Landesregierung aber an, ihr lägen zu diesen Maßnahmen noch keine offiziellen Informationen vor, die umfassend und detailliert genug sind, eine fundierte Beurteilung der Maßnahmen und eventueller negativer Auswirkungen zu ermöglichen.

In der Zwischenzeit hieß es vom Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde, dass die polnische Seite nicht plane, eine grenzüberschreitende SUP durchzuführen. Zu einer UVP liegen keine Informationen vor.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie positioniert sie sich im Hinblick auf eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeits- bzw. Strategische Umweltprüfung der Maßnahmen im Rahmen des Odra-Vistula Flood Management Project?

Antwort der Landesregierung

Vizepräsident Dombrowski:

Es antwortet Herr Minister Vogelsänger.

Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Vogelsänger:

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bei der Oder handelt es sich um eine Bundeswasserstraße, sodass für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Gewässer und deren grenzüberschreitende Abstimmung die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zuständig ist. Sowohl der Landesregierung als auch der Bundesregierung liegt bis heute noch keine offizielle Beteiligung der polnischen Seite für eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeits- oder Strategische Umweltprüfung vor.

In den zuständigen Arbeitsgruppen der deutsch-polnischen Grenzkommission und der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder bekommen die Vertreter Brandenburgs regelmäßig kurze Berichte zu den Projekten von polnischer Seite.

Insbesondere das von Ihnen erwähnte Projekt I A 3 im Unteren Odertal befindet sich demnach noch in einer sehr frühen konzeptionellen Planungsphase. Im Oktober 2016 fand auf Initiative meines Hauses ein Fachgespräch der zuständigen Kollegen für Wasserwirtschaft und Naturschutz mit den Vertretern der Meliorationsverwaltung der polnischen Wojewodschaften Westpommern und Lebuser Land statt. Im Ergebnis dieses Gesprächs haben wir die polnische Seite darauf hingewiesen, dass das Land zu gegebener Zeit eine formelle Beteiligung an Projekten mit möglichen grenzüberschreitenden Auswirkungen erwartet.

Im September dieses Jahres wurde der uns bekannte Sachstand auch mit den Naturschutzverbänden erörtert, die sich für dieses Thema engagieren. Zu Beginn des Jahres 2018 werden Vertreter der Abteilung Wasser- und Bodenschutz meines Hauses ein Gespräch mit der für die Umsetzung des deutsch-polnischen Abkommens über die gemeinsame Verbesserung der Situation der Wasserstraßen im deutschpolnischen Grenzgebiet vom Juni 2015 zuständigen Bundeswasserstraßenverwaltung führen. Ich denke, diese Zuständigkeit bleibt auch nach den Koalitionsverhandlungen bestehen. Dabei wird neben den anstehenden Aufgaben in deutscher Verantwortung auch über den Austausch zum Kenntnisstand der polnischen Projekte zu reden sein.

Da unsere Erkenntnisse aus all diesen Aktivitäten bezüglich der möglichen Umweltauswirkungen nicht ausreichend sind, kann ich jetzt auch keine konkrete Aussage dazu machen. Dafür bitte ich um Verständnis. Ich versichere Ihnen aber, dass wir gemeinsam mit dem Bund an diesem Thema dranbleiben. Ich darf in diesem Zusammenhang auch sagen, dass es in dieser Frage eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium sowie mit dem Bundesverkehrsministerium gibt