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Sportgerichtsurteile zu den Auseinandersetzungen zwischen dem SV Babelsberg 03 und dem FC Energie Cottbus beim Spiel am 28.04.2017

Der SV Babelsberg 03 wurde von dem Sportgericht zu einer Strafe von 7.000 Euro verpflichtet, weil 03-Fans am 28.04.2017 beim Spiel gegen den FC Energie Cottbus im KarlLiebknecht Stadion rund 100 Rechten und Neonazis im Gästeblick von FC Energie Cottbus zugerufen haben „Nazischweine raus“ - und weil Pyrotechnik gezündet wurde. Dem FC Energie Cottbus, dessen Fans ebenfalls Pyrotechnik zündeten, vor allem aber auch den Hitlergruß zeigten und „Arbeit macht frei, Babelsberg 03“ skandierten, wurde stattdessen ein Teil der vorab von dem Regionalgericht verhängten Strafe zur Bewährung ausgesetzt (4.000 Euro von 10.000 Euro), sodass er weniger Strafe zahlen muss als der SV Babelsberg 03. Der Nordostdeutsche Fußballverein (NOFV) lehnte eine Berufung aus formalrechtlichen Gründen ab. Der SV Babelsberg 03 zieht nun vor ein Zivilgericht.
Der Potsdamer Oberbürgermeister Jann Jakobs hat sich als Vorsitzender des Bündnisses „Potsdam bekennt Farbe“ im Streit um dieses Sportgerichtsurteil des NOFV solidarisch mit dem Regionalligisten SV Babelsberg 03 erklärt, indem er - laut PNN-Berichterstattung vom 16.09.2017 - sagte: „Es kann nicht sein, dass der Verein dafür bestraft werden soll, weil sich seine Anhänger gegen rechtsradikale und fremdenfeindliche Gesänge und Parolen von Gästefans im Karl-Liebknecht-Stadion gewehrt haben.“
Mit der Strafe gegen Babelsberg setzt der NOFV ein fatales Zeichen gegen Zivilcourage und die Grundwerte des Sports.

Ich frage die Landesregierung: Wie positioniert sie sich zu den beschriebenen Sportgerichtsurteilen zu den Auseinandersetzungen zwischen dem SV Babelsberg 03 und dem FC Energie Cottbus am 28.04.2017?

Antwort der Landesregierung

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

im Rahmen der Autonomie des Sports sind Sportgerichte für alle organisiertenVereine und Verbände zuständig und sorgen für einen geregelten Spiel- undSportbetrieb. Einzige Rechts- und Urteilsgrundlage sind die Satzung sowie Ordnungenund die von den Verbänden aufgestellten Regeln. Die am Spielbetriebteilnehmenden Vereine sind über ihre Verbandstrukturen an der Aufstellung dieserGrundlagen beteiligt und unterwerfen sich daher freiwillig den Entscheidungendurch die Sportgerichte.

Vor diesem Hintergrund positioniert sich die Landesregierung grundsätzlich nichtzu Urteilen der Sportgerichtbarkeit, so auch nicht zu den beschriebenen Sportgerichtsurteilendes Nordostdeutschen Fußballverbandes zu den Auseinandersetzungenzwischen dem SV Babelsberg 03 und dem FC Energie Cottbus am28.04.2017.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Baaske

Ministerium für Bildung,Jugend und Sport