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Entschädigung für Ernteverluste bei Obstbauern durch Frostschäden

Benjamin Raschke:

In Brandenburg traten in Folge mehrerer Fröste und Kaltwetterphasen im April dieses Jahres bei obstbaulichen Kulturen starke Schäden auf. Die Bundesregierung teilte mit, dass mögliche Bundeshilfen erst nach Eingang und Wertung der Schadensmeldungen der Länder - die voraussichtlich erst im Spätsommer nach Abschätzung der Ernteverluste vorliegen - entschieden werden kann (vgl. „Obstbauforschung in Deutschland" Bundestagsdrucksache 18/12667, pdf-Datei). Für Schäden in der Landwirtschaft gilt in Deutschland eine nationale Rahmenrichtlinie (RRL) zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, verursacht durch Naturkatastrophen oder diesen gleichzustellende widrige Witterungsverhältnisse. Frostschäden gelten nach der RRL und dem ihr zugrunde liegenden EU-Beihilferecht als widrige Witterungsverhältnisse und können zu maximal 80 Prozent von den Ländern entschädigt werden, falls mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung eines betreffenden landwirtschaftlichen Unternehmens zerstört wurden, erklärte das Bundeslandwirtschaftsministerium. Der Brandenburger Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger kündigte im Mai 2017 an, sich mit anderen Bundesländern abzusprechen und zu prüfen, ob ein Hilfsprogramm mit Landes- und Bundesmitteln möglich ist (vgl. 46. Sitzung des Landtags am 18. Mai 2017; Mündliche Anfrage Nr. 926: „Obstbauern beklagen Millionenschaden durch Frost“).

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Abgabe der Schadensmeldung durch das Land Brandenburg an den Bund?

Antwort der Landesregierung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

wie in ganz Deutschland und Teilen Europas sind auch in Brandenburg große Teile der Obstkulturen von Frostschäden betroffen. Die erste Meldung zu Frostschäden gab der Gartenbauverband Berlin-Brandenburg e. V. am 3. Mai 2017 ab.

Der Schaden wurde auf insgesamt ca. 7 — 9 Mio. € geschätzt. Einige obstbauliche Betriebe verzeichnen einen Totalausfall, andere gehen von Ausfällen auf Teilflächen aus.

Nach dem Stand vom 20. Juni 2017 beim Gartenbauverband haben von den ca. 40 — 45 betroffenen Obstbauunternehmen bisher 25 eine detaillierte Rückmeldung vorgelegt. Die Schadensermittlung läuft also noch.

In einer Besprechung der Länder mit dem Bund am 12./13.06.2017 wurde vereinbart, dass die betroffenen Länder ihre Meldung erfassen, zusammenstellen und an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) melden. Im BMEL wird dann eine Prüfung erfolgen, ob und inwieweit der Bund den betroffenen Betrieben helfen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Vogelsänger