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Zur Berufungspraxis von Professorinnen und Professoren im Land Brandenburg

Kleine Anfrage „Zur Berufungspraxis von Professorinnen und Professoren im Land Brandenburg“ herunterladen (PDF, 26 KB)

(Nr. 269 – Sabine Niels) An den Hochschulen im Land Brandenburg sind viele Professorenstellen unbesetzt. Dadurch ist eine Betreuung sowie ausreichende Versorgung der Studierenden mit guter und qualifizierter Lehre kaum noch bzw. nicht mehr möglich. Eine Ursache hierfür sind die Dauer von Berufungsverfahren im Land Brandenburg, sehr bürokratische Verfahrensabläufe, sowie eine hohe Regelungsdichte und enge Vorgaben durch das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Mit dem neuen brandenburgischen Hochschulgesetz, das im Dezember 2008 in Kraft getreten ist, kann das Berufungsrecht auf die Hochschulen übertragen werden. Dies soll Anlass für eine erste Analyse der Berufungspraxis im Land Brandenburg sein.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie viele Professoren waren an den Hochschulen des Landes Brandenburg per 30.10.2009 nicht besetzt (absolut und relativ in %)?
2. Wie lange dauert durchschnittlich ein Berufungsverfahren im Land Brandenburg von der Ausschreibung bis zur Ernennung? Wie viel dieser Dauer nahm anteilig die Bearbeitung der Verfahren im MWFK in Anspruch?
3. In wie vielen Fällen konnte in den letzten fünf Jahren (2005 bis 2009) der oder die Erstplatzierte der Berufungsliste nicht ernannt werden, weil die BewerberInnen inzwischen einen Ruf an eine andere Hochschule in anderen Bundesländern erhalten haben oder aus anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung standen? In wie vielen Fällen sind Verfahren nach Einreichung im MWFK insgesamt gescheitert, so dass Stellen von den Hochschulen erneut ausgeschrieben werden mussten? In wie vielen Fällen drohten Konkurrentenklagen oder wurden diese eingereicht, wie wurde mit diesen umgegangen und welche Vorsorge wurde getroffen, um die Hochschulen mit diesem Thema künftig nicht allein zu lassen?
4. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, damit insbesondere an den Fachhochschulen des Landes mehr herausragende Praktiker auch mit einer Promotionsnote „cum laude“ listenfähig sind und berufen werden können so wie dies in anderen Bundesländern üblich ist. (Anmerkung: Im Land Brandenburg werden Promotionen mit der Note „cum laude“ nicht als qualifizierte Promotion im Sinne des § 38 (1) BbgHG angesehen)?
5. Im Rahmen der Hochschulautonomie ist die Abgabe des Berufungsrechts an die Hochschulen ein wichtiger Schritt. Diese neue Aufgabe erfordert aber in den Hochschulen zusätzliche personelle Ressourcen, die nicht auf die Eigenverantwortung der Hochschulen geschoben werden kann. Welche Ressourcen werden bzw. wurden den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung gestellt, wenn auf diese das Berufungsrecht übergeht?
6. Der Bund sieht sich in seinem Hochschul- und Wissenschaftsprogramm (HWP) weiterhin der Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen verpflichtet.Welche über den Ausbau von Kinderbetreuung hinausgehenden Maßnahmen ergreift oder plant die Landesregierung, um explizit Nachwuchswissenschaftlerinnen zu unterstützen und auf eine Professur vorzubereiten, ohne dass diese sich zwischen Kind und Wissenschaft entscheiden müssen?