Zum Inhalt springen

Welche Kosten verursacht Ex-V-Mann „Piatto“ im Zeugenschutz?

Kleine Anfrage „Welche Kosten verursacht Ex-V-Mann „Piatto“ im Zeugenschutz?“ herunterladen (PDF, 171 KB)

Am 10. Juli 2000 hat das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ den – zu diesem Zeitpunkt angeblich seit zehn Tagen ehemaligen – V-Mann „Piatto“ der brandenburgischen Verfassungsschutzbehörde enttarnt. Seit 14. Juli 2000 soll er sich in einem Zeugenschutzprogramm des Landeskriminalamtes Brandenburg befinden. „Piatto“ war vor seiner V-Mann-Tätigkeit an einem Mordversuch beteiligt, den der nigerianische Lehrer St. E. nur deshalb überlebt hat, weil ihn ein Disco-Mitarbeiter schwerstverletzt aus einem See zog und schnell ein Notarzt zur Stelle war.

In seiner daraus resultierenden Untersuchungshaft wurde der tatbeteiligte Rassist C. S., der später zu acht Jahren Haft verurteilt wurde, vom brandenburgischen Nachrichtendienst als V-Mann angeworben.

Das Schmerzensgeld für das lebensgefährlich verletzte Opfer hat „Piatto“ trotz seiner Einkünfte von der Verfassungsschutzbehörde bis zu seiner Enttarnung als V-Mann nicht bezahlt. Das Land Brandenburg entrichtete schließlich das Schmerzensgeld in Höhe von rund 46.000 D-Mark.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kosten sind bis heute durch den Zeugenschutz für den ehemaligen V-Mann „Piatto“ und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen entstanden? (Bitte die Kosten detailliert aufschlüsseln.)

2. Wird der ehemalige V-Mann an diesen Kosten beteiligt, werden Sicherheitsbehörden außerhalb des Landes Brandenburg an den Kosten beteiligt oder sind die Kosten vollständig vom Land Brandenburg übernommen worden? (Bitte ggf. die konkrete Kostenverteilung darstellen.)

3. Sind Kosten für Strafverteidiger-Leistungen zugunsten des ehemaligen V-Mannes „Piatto“ seit Beginn des Zeugenschutzprogramms am 14. Juli 2000 aus Mitteln des Landes Brandenburg beglichen worden? (Bitte ggf. nach Datum und Anlass aufschlüsseln.) Falls ja: Auf welcher Rechtsgrundlage hat das Land Strafverteidiger-Leistungen zugunsten des ehemaligen V-Mannes bezahlt?

4. Sind Kosten für anwaltliche Rechtsbeistands-Leistungen (Zeugenbeistand) zugunsten des ehemaligen V-Mannes „Piatto“ seit Beginn des Zeugenschutzprogramms am 14. Juli 2000 aus Mitteln des Landes Brandenburg beglichen worden? (Bitte nach Datum und Anlass aufschlüsseln.) Falls ja: Auf welcher Rechtsgrundlage hat das Land Rechtsbeistands-Leistungen zugunsten des ehemaligen V-Mannes bezahlt?

5. Hatte der ehemalige V-Mann „Piatto“ bei Befragungen und Vernehmungen durch Verfassungsschutz-, Polizei- und Justizbehörden sowie Gerichte, in denen es um die NSU-Aufklärung ging, einen oder mehrere Rechtsbeistände, die vollständig oder teilweise aus Mitteln des Landes Brandenburg bezahlt wurden? (Bitte die Fälle konkret benennen, also Datum, Anlass, befragende/vernehmende Stelle.) Falls ja:

a. Wie hoch war jeweils die Honorarzahlung an den Rechtsbeistand, die das Land Brandenburg übernommen hat und wer hat sich ggf. noch an den Kosten beteiligt?

b. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde aus brandenburgischen Landesmitteln Rechtsbeistands-Honorar für den Ex-V-Mann bezahlt?

c. Wie lautete der Arbeitsauftrag des Rechtsbeistandes bzw. wie lauteten die Arbeitsaufträge der Rechtsbeistände konkret?

d. Wer war der Auftraggeber/Vertragspartner bzw. wer waren die Auftraggeber/Vertragspartner des Rechtsbeistandes – das Land Brandenburg, eine Behörde und/oder der ehemalige V-Mann „Piatto“ als Zeuge?

e. Wem gegenüber war der Rechtsbeistand weisungsgebunden bzw. zur Rechenschaft verpflichtet – gegenüber der Landesregierung, einer Behörde und/oder gegenüber dem Zeugen?

f. Haben die Landesregierung oder eine Landesbehörde dem oder den Rechtsbeiständen des ehemaligen V-Mannes „Piatto“ Handlungsanweisungen gegeben oder Wünsche an sie herangetragen und ggf. welche?