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Wachsender Fluglärm und Ausweitung der Lärmpegel und Schutzgebiete

Kleine Anfrage „Wachsender Fluglärm und Ausweitung der Lärmpegel und Schutzgebiete“ herunterladen (PDF, 157 KB)

(Nr. 3176 – Christoph Schulze) Im Planfeststellungsbeschluss zum Großflughafen BER wurde eine bestimmte Anzahl von Flugbewegungen zugrundegelegt und genehmigt. Diese Anzahl der Flugbewegungen hat sich bisher nicht geändert.

Die Landesregierung und die Flughafengesellschaft haben stets beteuert, dass sich der Fluglärm im Vergleich zu dem ursprünglichen Szenario vermindern wird, weil die Flugzeuge durch technische Entwicklung leiser werden. Dies wurde in den letzten 13 Jahren den Bürgern und betroffenen Gemeinden regelmäßig so erklärt, verbunden mit der Argumentation, dass sich die Betroffenen über den Fluglärm nicht aufregen sollten, da alles besser werden würde.

Im Juni hat die Flughafengesellschaft (FBB) im Rahmen ihres Monatsberichts eine neue Übersichtskarte vorgelegt („Arbeitskarte FBB-TRD 27.05.2013 Tag NAT 0,005 x 55 dB(A) berechneter Maximalpegel nach AZB-DLR 99").

In dieser Karte werden, abweichend von dem, was früher gesagt und behauptet worden ist, nunmehr viel größere Bereiche in die Maximalpegel von > 90 dB(A) bzw. >95 dB(A) eingeordnet.

Die Landesregierung hat nun die Aufgabe zu erklären, warum, ohne dass sich an der Anzahl der Flugbewegungen und der Flugzeugflotte etwas geändert hat, nun mehr als 75% der Anspruchsberechtigten in einem Schutzgebiet befinden, das mit über 90 dB(A) verlärmt wird und daher nach Aussagen der FBB durch baulichen Schallschutz nicht mehr geschützt werden kann, sodass die Bürger nach dem Planfeststellungsbeschluss nur noch einen Anspruch auf Entschädigung mit 30% des Verkehrswerts ihrer Objekte haben sollen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele Anspruchsberechtigte gab es im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses 2004 bzw. zum Zeitpunkt des Bundesverwaltungsgerichtsurteils 2006, ausweislich der entsprechenden Karten und Dokumente im Tag- bzw. Nachtschutzgebiet in den Bereichen
    a) < 90 dbA, b) 90 – 95 dBA und c) > 95 dBA?
  2. Wie viele sind es jetzt nach dem OVG-Urteil vom 25.04.2013?
  3. Wie erklärt die Landesregierung Veränderungen, während sich an den Schallschutzwerten, an den Häusern, an der Luftverkehrsflotte und der Anzahl der Flugbewegungen nichts geändert hat?
  4. Wie werden sich diese Änderungen im Hinblick auf das Flugregime (Nachtflugverbot 22-6 Uhr) auswirken?