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Wachschutz in Flüchtlingsunterkünften

Kleine Anfrage „Wachschutz in Flüchtlingsunterkünften“ herunterladen (PDF, 214 KB)

(Nr. 269 – Ursula Nonnemacher) Am 16.12.2014 wollten Vertreterinnen und Vertreter von Flüchtlingsinitiativen, des Flüchtlingsrats Brandenburg und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „Oranienburger Generalanzeigers“ Geschenke an die Flüchtlinge der Sammelunterkunft in Hennigsdorf verteilen. Die Aktion wurde auf Anweisung der Landkreisverwaltung Oberhavel unterbunden. Journalistinnen und Journalisten sowie anderen Besucherinnen und Besuchern wurde der Zutritt zur Unterkunft durch den Wachschutz verweigert.

Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage übt der Wach- und Sicherheitsdienst in Flüchtlingsunterkünften in Brandenburg seine Befugnisse aus? Handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe? Welche konkreten Sicherheitsdienste wurden bisher in der Erstaufnahmeeinrichtung samt Außenstellen sowie in den einzelnen Gemeinschaftsunterkünften beauftragt? (Bitte nach Gemeinschaftsunterkünften in den jeweiligen Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln)
2. Welche konkreten Aufgaben und Befugnisse hat der Wachschutz in der Erstaufnahmeeinrichtung samt Außenstellen und in den jeweiligen Gemeinschaftsunterkünften? (Bitte nach Gemeinschaftsunterkünften in den jeweiligen Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln)
3. Wie ist gewährleistet, dass der Wach- und Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung samt Außenstellen und in den Gemeinschaftsunterkünften seine Aufgaben und Befugnisse ordnungsgemäß erfüllt? Wer führt die Aufsicht über die Sicherheitskräfte? (Bitte nach Gemeinschaftsunterkünften in den jeweiligen Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln)
4. Zu welchen Uhrzeiten findet eine Bewachung in der Erstaufnahmeeinrichtung samt Außenstellen sowie in den Gemeinschaftsunterkünften statt? (Bitte nach Gemeinschaftsunterkünften in den jeweiligen Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln)
5. Welche Ausrüstung steht dem Wachschutz in der Erstaufnahmeeinrichtung samt Außenstellen und in den Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung? (Bitte nach Gemeinschaftsunterkünften in den jeweiligen Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln)
6. Welche Einnahmen und Ausgaben haben die jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte voraussichtlich in diesem Jahr im Bereich Wachschutz? Welche Einnahmen/Ausgaben hatten die jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte in den letzten fünf Jahren im Bereich Wachschutz?
7. Nach welchen Kriterien wird über die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern für den Wachschutz in Flüchtlingsunterkünften entschieden? Welche persönlichen und fachlichen Voraussetzungen müssen die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen? Wer entscheidet über die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerber in den Wach- und Sicherheitsdienst in der Erstaufnahme samt Außenstellen und in den jeweiligen Gemeinschaftsunterkünften? (Bitte nach Gemeinschaftsunterkünften in den jeweiligen Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln)
8. Unterliegt das Recht der Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkünfte, Privatbesuche zu empfangen, einer Einschränkung? Wer übt das Hausrecht in der Erstaufnahmeeinrichtung samt Außenstellen und in den jeweiligen Gemeinschaftsunterkünften aus? Auf welcher Grundlage? (Bitte nach Gemeinschaftsunterkünften in den jeweiligen Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln)
9. Wie viele Sicherheitskräfte stehen in der Erstaufnahmeeinrichtung samt Außenstellen und in den Gemeinschaftsunterkünften wie vielen Flüchtlingen zur Verfügung? (Bitte nach Gemeinschaftsunterkünften in den jeweiligen Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln)
10. Wie funktioniert die Kommunikation zwischen Sicherheitskräften und Flüchtlingen in der Erstaufnahmeeinrichtung samt Außenstellen und in den Gemeinschaftsunterkünften? Gibt es Sprachmittler oder verfügen die Sicherheitskräfte selbst über entsprechende Sprachkenntnisse? (Bitte nach Gemeinschaftsunterkünften in den jeweiligen Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln)