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Vorbildfunktion von Brandenburgs Landesbehörden beim Klimaschutz

Kleine Anfrage „Vorbildfunktion von Brandenburgs Landesbehörden beim Klimaschutz“ herunterladen (PDF, 162 KB)

(Nr. 3585 – Michael Jungclaus) Klimaschutz ist auf Akzeptanz in der Bevölkerung angewiesen. Eine bewährte Möglichkeit zur Akzeptanzverbesserung ist es, das eigene Handeln zum Vorbild zu machen. Die Selbsterfahrungen bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten im eigenen Haus erhöhen die Glaubwürdigkeit, dass die von der Landesregierung für Bürger und Wirtschaft angestrebten Klimaschutzziele mit vertretbarem Aufwand erreicht werden können.

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 42. Sitzung am 28. September 2011 im Beschluss „100 Prozent Ökostrom für Brandenburgs Landesbehörden möglich“ die Landesregierung aufgefordert, bei der Ausschreibung der Stromversorgung der landeseigenen Liegenschaften einen 100-prozentigen Anteil von erneuerbaren Energiequellen anzustreben.

In der Energiestrategie 2030 der Landesregierung steht: „Zudem soll der Stromverbrauch gegenüber 2008 bis 2020 um 10 % und bis 2050 um 25 % reduziert werden. Darüber hinaus soll bis 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden, was eine Senkung des Wärmebedarfs des Gebäudebestandes um 20 % bis 2020 und des Primärenergiebedarfs um 80 % bis 2050 voraussetzt.“

Der Landesrechnungshof stellt in seinem Bericht an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages Brandenburg gemäß § 88 Abs. 2 LHO über die Prüfung des Energiemanagements für Landesliegenschaften vom 08.07.2013 fest: „Der BLB hat hinsichtlich seines Energiemanagements strategische Handlungsschwerpunkte und -ziele gesetzt. Zu diesen im Strategiepapier und in der Energie-strategie genannten Absichtserklärungen des BLB fehlen nach Ansicht des LRH je-doch strukturierte und quantifizierbare Vorgaben, wie beim Gebäudebestand der Energieverbrauch nachhaltig reduziert werden soll. Offen bleibt insbesondere, wie und in welchem zeitlichen Rahmen die vorhandenen Konzepte umgesetzt und die darin beschriebenen Aufgaben konkret erfüllt werden sollen.“

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche(r) Anbieter hat/haben den Zuschlag für die Versorgung der Landesbehörden mit Ökostrom erhalten?
  2. Welche Kriterien und Nachweise wurden mit den Anbietern zur Sicherung der Qualität des Ökostroms vertraglich vereinbart?
  3. Welche klimapolitischen Ziele verfolgt die Landesregierung mit der Ökostromversorgung der Landesbehörden?
  4. Wie hoch ist der Anteil des gelieferten Stroms, dessen Öko-Qualität mit RECS-Zertifikaten nachgewiesen wird?
  5. Welcher Anteil des gelieferten Ökostroms kommt aus Deutschland?
  6. Wie hoch ist der Anteil des gelieferten Ökostroms aus Erneuerbaren Erzeugungsanlagen im Besitz der Vertragspartner und welche Anlagenkapazität Erneuerbarer Energien betreiben die Vertragspartner?
  7. Bis zu welchem Zeitpunkt ist eine klimaneutrale Wirtschaftsweise der Landesbehörden in Brandenburg angestrebt und welche Zwischenziele sind bis dahin für die Emissionsreduzierung in den Landesbehörden vorgesehen?
  8. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um die Emissionen der Landesbehörden einschließlich ihres Gebäudebestandes, ihres Fahrzeugparks und ihres Ressourcenverbrauchs zu messen und zu steuern?
  9. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die vom Landesrechnungshof kritisierte, mangelhafte Umsetzung des Gebäudemanagements zu verbessern?
  10. Welche messbaren Ergebnisse können die Landesbehörden bei der Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen vorweisen und wo sind diese für den interessierten Bürger veröffentlicht?
  11. Wie hat sich der Stromverbrauch der Landesbehörden seit 2005 entwickelt?
  12. Welche Ursachen hat der gegenüber den Prognosen um 50 Prozent erhöhte Stromverbrauch des neuen Landtagsgebäudes?
  13. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Strombedarf des Gebäudes wieder auf den Prognosewert zu senken?