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Vorbereitungen der Landesregierung zu Bundesratssitzungen und Protokollierung des Abstimmungsverhaltens bei Bundesratssitzungen

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(Nr. 3480 – Marie Luise von Halem) Die Stimmabgabe im Bundesrat soll einstimmig den Willen eines Bundeslandes zum Ausdruck bringen. Die Weisungen für die Stimmabgabe kann nur die Landesregierung beschließen. Diese Weisungen sind somit maßgeblich für das Abstimmungsverhalten eines Bundeslandes bei Entscheidungen des Bundesrates und bedürfen daher einer fachlich versierten Beschlussgrundlage.

Das Abstimmungsverhalten in den Sitzungen des Bundesrates wird nicht protokolliert und somit ist es nicht möglich, das Abstimmungsverhalten der Landesregierung Brandenburg mit Hilfe allgemein zugänglicher Informationen nachzuvollziehen.

Ich frage daher die Landesregierung:

1) Wie wird die Stimmabgabe in einer Bundesratssitzung vorbereitet? Wer koordiniert die Vorbereitung des Beschlusses einer Stimmabgabe und wer erarbeitet die fachliche Vorlage?

2) In welchem Gremium der Landesregierung wird die endgültige, einstimmige Stimmabgabe im Bundesrat beschlossen?

3) Welche Vorlagen für diese Beschlussfindung der einstimmigen Stimmabgaben in den betreffenden Beschlusssitzungen stehen dem beschlussfassenden Gremium zur Verfügung?

4) Wer erarbeitet und/oder erstellt die Vorlagen für diese Beschlussfindung der einstimmigen Stimmabgaben in den betreffenden Beschlusssitzungen, welchen Umfang haben sie und welche Fragestellungen werden zur Vorbereitung in ihnen erläutert? Werden alle Tagesordnungspunkte einer Bundesratssitzung erläutert? Wenn nein, bitte begründen sie die Auswahlgründe.

5) Werden die vom Bundesrat zur Verfügung gestellten Beschlusssachen für die Beschlussfindung hinsichtlich ergänzender Informationen und Auswirkungen für Brandenburg, insbesondere zu Kosten, Verwaltungsaufwand, Umsetzungsbedarf und Kommunalverträglichkeit aufbereitet und für die Beschlussfindung der einstimmigen Stimmabgaben in Bundesratssitzungen vorgelegt? Wenn ja, bitte benennen Sie wer diese erarbeitet und listen Sie diese nach den thematischen Zuständigkeiten auf. Wenn nein, auf welcher

Grundlage werden Entscheidungen zur endgültigen, einstimmigen Stimmabgabe bei Bundesratssitzungen gefällt?

6) Durch wen werden die genannten Vorlagen gesammelt und/oder der Beschlusssitzung zugeführt?

7) Wird das Abstimmungsverhalten des Landes Brandenburg bei allen Tagesordnungspunkten inklusive des Abstimmungsverhaltens bei allen Entschließungsanträgen sowie getrennt abgestimmten Ziffern von Ausschussempfehlungen in den Sitzungen des Bundesrates protokolliert? Bitte einzeln beantworten. Wenn nein, wie protokolliert die Landesregierung die Bundesratssitzungen bzw. warum tut sie es nicht?

8) Protokolliert die Landesregierung das Abstimmungsverhalten der anderen Bundesratsmitglieder bei allen Tagesordnungspunkten inklusive des Abstimmungsverhaltens bei allen Entschließungsanträgen sowie getrennt abgestimmten Ziffern von Ausschussempfehlungen den Sitzungen des Bundesrates?

9) Wird das Abstimmungsverhalten des Landes Brandenburg bei allen Tagesordnungspunkten inklusive des Abstimmungsverhaltens bei allen Entschließungsanträgen sowie getrennt abgestimmten Ziffern von Ausschussempfehlungen in den Sitzungen des Bundesrates anhand der zuvor beschlossenen einstimmigen Stimmabgabe ausgewertet? Bitte einzeln beantworten. Wenn nein, wie und durch wen wird eine Bundesratssitzung durch die Landesregierung ausgewertet?

10)Wird das Abstimmungsverhalten des Landes Brandenburg bei allen Tagesordnungspunkten inklusive des Abstimmungsverhaltens bei allen Entschließungsanträgen sowie getrennt abgestimmten Ziffern von Ausschussempfehlungen in den Sitzungen des Bundesrates archiviert? Bitte einzeln beantworten. Durch wen wird diese Archivierung vorgenommen?