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Vollzug der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärme- Gesetzes in Brandenburg

Kleine Anfrage „Vollzug der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärme- Gesetzes in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 73 KB)

(Nr. 749) Seit dem 01.01.2009 gelten für neue Gebäude bundesweit die Anforderungen des „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes" (EEWärmeG). Das EEWärmeG schreibt für Neubauten den anteiligen Einsatz von erneuerbarer Energie zur Deckung des Wärmebedarfs verpflichtend vor. Für die einzelnen Energieträger wurden unterschiedlich hohe Mindestquoten festgesetzt: Für Solarenergie etwa 15 %, für Biogas 30 % sowie für Holz und Pflanzenöl mindestens 50 %. Die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Quote soll über Jahre hinweg nach Fertigstellung des Gebäudes durch eine Aufsichtsbehörde nachgewiesen werden.

Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Behörde gewährleistet in Brandenburg den ordnungsgemäßen Vollzug des EEWärmeG?
2. Welche Kontrollmechanismen (Stichprobenverfahren) sind für die Richtigkeit der Nachweise vorgesehen? Wie viele Überprüfungen sind 2009 erfolgt und wie viele sollen im Laufe des Jahres 2010 erfolgen?
3. Plant die Landesregierung Landesgesetze und Durchführungsverordnungen zum EEWärmeG zu erlassen? Wenn ja, welche, und wann werden die Entwürfe vorgelegt?
4. Wie viele Neubauten wurden seit dem 1.1.2009 nach den Vorgaben des EEWärmeG bereits in Brandenburg errichtet? Welche öffentlichen Bauvor- haben wurden in Brandenburg bereits nach Vorgaben des EEWärmeG gebaut?
5. Werden die jeweiligen Mindestquoten der unterschiedlichen erneuerbaren Energieträger statistisch erfasst? Wenn ja, wie lauten die durchschnittlichen Quoten der bereits nach EEWärmeG errichteten Neubauten?
6. Wird in Brandenburg bereits im Rahmen des EEWärmeG ein Wärmecontracting angeboten? Wenn ja, wo wurde Wärmecontracting bereits erfolgreich durchgeführt und wie viele Anbieter gibt es für diese Dienstleistung?
7. Wann wird in Brandenburg die Durchführungsverordnung zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft treten?
8. Wie wird das EEWärmeG bei der Zuwendung von Fördermitteln an Kommunen von den einzelnen Ministerien, die Fördermittel für Neubauten vergeben, angewandt? Wird der Anteil an erneuerbaren Energien und die Einhaltung der EnEV vor der Vergabe der Fördermittel geprüft? Sind die Energieanforderungen nach den Gesetzen und Verordnungen Bestandteil der Zuwendungsbescheide?
9. Gibt es Beispiele, bei denen wegen der Nichteinhaltung der EnEV und des EEWärmegesetzes die Förderung versagt wurde? Wie viele waren es, welche Projekte wurden beanstandet?
10. Welche Unterstützung gewährt die Landesregierung den Kommunen bei der Umsetzung des EEWärmeG und der EnEV im Zusammenhang mit bean- tragten Förderungen? Werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien diesbezüglich geschult?
11. Wie informiert die Landesregierung die Brandenburgerinnen und Brandenburger über die Anforderungen des EEWärmeG?
12. Welcher Personalaufwand ist auf Landesebene für den Vollzug des EEWärmeG notwendig?