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Vogeltod an Freileitungen

Kleine Anfrage „Vogeltod an Freileitungen“ herunterladen (PDF, 12 KB)

(Nr. 1183 – Axel Vogel) Seit 2002 wird im Bundesnaturschutzgesetz in § 53 (seit 2009 § 41) der Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen geregelt. Zum Schutz von meist größeren Vogelarten sind neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind. An bestehenden Masten und technischen Bauteilen von Mittelspannungsleitungen mit hoher Gefährdung von Vögeln sind bis zum 31. Dezember 2012 die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung gegen Stromschlag durchzuführen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele Vögel in den letzten zehn Jahren jährlich durch Stromschlag an Mittelspannungsleitungen in Brandenburg getötet wurden?
2. Gibt es Erkenntnisse, welche Vogelarten dabei in welchem Umfang betroffen waren, und welche von diesen auf der Roten Liste gefährdeter Arten stehen?
3. Gibt es Erkenntnisse, ob hierbei regionale Konzentrationen zu verzeichnen sind, und wenn ja, worauf diese zurückzuführen sind?
4. Wie bewertet die Landesregierung den Stand der Umsetzung des § 41 BNatSchG in Brandenburg?
5. Wie kontrolliert das MUGV die Umsetzung und Einhaltung des § 41 BNatSchG?