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Vogelschutzmaßnahmen an Strommasten in Brandenburg

Kleine Anfrage „Vogelschutzmaßnahmen an Strommasten in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 188 KB)

(Nr. 1052 – Michael Jungclaus) Im Jahr 2002 wurden in das Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz von Vogelarten erstmalig Regelungen zur Sicherung von Energiefreileitungen aufgenommen. § 41 BNatSchG sieht folgende Regelung vor: „Zum Schutz von Vogelarten sind neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind. An bestehenden Masten und technischen Bauteilen von Mittelspannungsleitungen mit hoher Gefährdung von Vögeln sind bis zum 31. Dezember 2012 die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung gegen Stromschlag durchzuführen.“ Doch nach wie vor sind Strommasten eine Todesfalle, auch in Brandenburg verunglücken weiterhin Vögel an Strommasten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist die Anzahl der Vögel, die seit Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes in der Fassung vom 25. März 2002 in Brandenburg an Strommasten (von Mittelspannungsleitungen) gestorben oder verletzt worden (bitte, wenn möglich nach Jahr und Vogelart aufschlüsseln) und wie hoch schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer?
2. Gibt es eine zentrale Stelle, wo Vogelopfer an Stromleitungen gemeldet werden können?
3. Für wie viele Masten von Mittelspannungsleitungen galt bei Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes in der Fassung vom 25. März 2002 in Brandenburg eine hohe Gefährdung für Vögel (bitte, wenn möglich nach Energieversorger aufschlüsseln)? Welchen Anteil in Bezug auf die Leitungskilometer der Mittelspannungsebene in Brandenburg entsprach dies?
4. Nach welchen Kriterien wurden gefährliche Masten bestimmt und für die Umrüs-tung selektiert?
5. Wurde seitens der Netzbetreiber eine flächendeckende Umrüstung dieser Masten realisiert? Wenn nein, wie viele Masten mit hoher Gefährdung für Vögel an Mittelspannungsleitungen wurden noch nicht umgerüstet? Welche Netzbetreiber sind in welchem Umfang hiervon betroffen?
6. Wie bewertet die Landesregierung den Umrüstungsstand?
7. Welcher Anteil der in Antwort auf Frage 1 aufgeführten Stromschlagopfer ist in Brandenburg
a) an Strommasten von Mittelspannungsleitungen verendet, die eine hohe Gefährdung für Vögel aufweisen
b) an Strommasten von Mittelspannungsleitungen verendet, die keine hohe Gefährdung für Vögel aufweisen sollen?
8. Sieht die Landesregierung im Hinblick auf die Vogelopfer Nachrüstungsbedarf bei Strommasten, bei denen bisher keine hohe Gefährdung für Vögel festgestellt wurde? Wenn ja, für wie viele Strommasten trifft dies zu? In welcher Form und bis wann sollen diese nachgerüstet werden?
9. Erfolgte bisher in Brandenburg eine systematische Kontrolle, ob die Maßnahmen zur Sicherung gegen Stromschlag nach Maßgaben der VDE-Anwendungsregel „Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen“ (VDE-AR-N 4210-11) vom 01. August 2011 an allen erforderlichen Strommasten an Mittelspannungsleitungen durchgeführt wurden? Wenn ja, wann und durch wen? Wenn nein, warum nicht?
10. Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Landesregierung bei Nichterfüllung der vollständigen Umrüstung von für Vögel gefährlichen Masten ergriffen?
11. Beteiligt sich das Land Brandenburg an den anfallenden Kosten und wenn ja, in welcher Höhe?
12. Entsprechen alle neu errichteten Masten und technischen Bauteile von Mittelspannungsleitungen in Brandenburg den Anforderungen des Bundesnatur-schutzgesetzes und den Normen der VDE-Anwendungsregel?
13. Wurden in Brandenburg schon spezielle Vogelschutzmarkierungen an Blitzschutzkabeln angebracht und wenn ja, wie viele und wo?
14. Wie viele Leitungskilometer im Mittelspannungsnetz wurden seit 01.01.2013 neu errichtet? Welchen Anteil haben dabei Freileitungen und welchen Erdkabel?
15. Wie bewertet die Landesregierung die Qualität und Transparenz der von den EVUs und Netzbetreibern übermittelten Daten zum Umrüstungsstand?