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Vogelschutz an Energiefreileitungen in Brandenburg

Kleine Anfrage „Vogelschutz an Energiefreileitungen in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 85 KB)

(Nr. 2090 – Michael Jungclaus) Mittelspannungsfreileitungen können aufgrund von Stromschlag durch Kurzschluss eine große Gefahr für Vögel darstellen. Um die Verluste insbesondere von Störchen, Greifvögeln und Eulen zu reduzieren, verlangt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) seit 2002 die Umsetzung von Schutzmaßnahmen. In einigen Regionen verläuft die Umsetzung der entsprechenden Regelungen schleppend. Die Netzbetreiber sprechen von Lieferengpässen, was die Hersteller der Schutzutensilien bestreiten. Seitens des Bundesumweltministeriums wird es keine Terminverlängerung geben. Auch für die Arbeitsgemeinschaft Naturschutz der Bundesländer (LANA) eine Verlängerung nicht gerechtfertigt.

Hohe Vogelverluste treten auch durch Kollision insbesondere mit den Erdseilen von Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen auf. Auf dem Fachgespräch im Haus der Natur zum Stromleitungsaus-bau in Brandenburg am 29. März 2012 wurde die Vogelschlagproblematik erneut deutlich aufgezeigt. Die Naturschutzverbände fordern auch aus diesem Grund neue Leitungen bis einschließlich 110 kV grundsätzlich als Erdkabel zu verlegen, wie in der Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (ENWG) im §43h so auch vorgesehen. Bei bestehenden und geplanten Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen sollen durchgehend die Erdungsseile mit Markierungen versehen werden, damit diese für Großvögel besser sichtbar sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Umsetzungsstand in Brandenburg bezüglich der VDE-Anwendungsregel VDR AR N 4210 11 zum Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen derzeit und wie wird er für Ende 2012 prognostiziert?
2. Welche Sanktionen behält sich die Landesregierung für die Freileitungen vor, die nicht fristgerecht fachgerecht
entschärft werden?
3. Welche Gefahrenpotentiale und konkreten Gefahrenpunkte sind der Landesregierung bei Oberleitungsanlagen von Eisenbahnen bekannt, und wie und bis wann sollen diese auf wessen Kosten entschärft werden?
4. Wie definiert das Land Brandenburg das im ENWG §43h genannte „öffentliche Interesse“ und welchen Stellenwert räumt sie dabei dem Umwelt- und Naturschutz in Abwägung mit den anderen öffentlichen Interessen ein?
5. Welche Maßnahmen an Freileitungen sind aus Sicht des Landes an Freileitungen (inklusive des Hoch- und Höchstspannungsnetzes sowie der Oberleitungsanlagen von Eisenbahnen) flächendeckend erforderlich? Wie ist die Position der Landesregierung bezogen auf die Position der Brandenburger Vogelschutzwarte und Naturschutzverbände ? Sind Maßnahmen geplant im Hinblick auf bestehende und geplante Leitungen? Wenn ja, welche?
6. Wie wird bei der Planung und Ausgestaltung (z. B. durch flächendeckende Maßnahmen gegen Vogelschlag) von Freileitungen berücksichtigt, dass sich aufgrund des Klima- und Landnutzungswandels Zugrouten, Brut-, Nahrungs- und Rastgebiete von Großvogelarten verändern können?