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Verstöße gegen behördliche Auflagen durch die Bolart Schweineproduktionsanlagen GmBH in Tornitz bei Vetschau

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Die Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH betreibt in Vetschau, Ortsteil Tornitz (Tornitzer Strasse 11, 03226 Vetschau) eine Schweinezucht und -mastanlage. Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Vetschau aus dem Jahr 2013 wurde eine Erweiterung der Anlage für 1.120 Sauen und 14.616 Aufzuchtferkel beantragt, die eine Erhöhung des genehmigten Tierbestandes von derzeit 51.594 auf insgesamt 67.330 Tierplätzen zur Folge hätte.

Laut Presseberichterstattung hat der Landkreises Oberspreewald-Lausitz gegen die Bolart Schweineproduktionsanlage GmbH einen Bußgeldbescheid erlassen. Anlass zum Bußgeldbescheid war die Fütterung von 400 Jungsauen mit Vormastfutter, welches einen zu hohen Kupfergehalt als Alleinfutter aufweist. 32 der mit Vormastfutter gefütterten Tiere wurden geschlachtet und „… in Verkehr gebracht“.

Zum Verständnis des Einsatzes von Kupfer und Zink in der Schweinefleischproduktion und möglicher Auswirkungen soll folgende Erläuterung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit dienen:

„Kupfer (Cu) und Zink (Zn) sind beim Schwein durch ihre antimikrobielle Wirkung im Magen-Darmtrakt und den daraus resultierenden leistungsfördernden Effekten wie Wachstumsverbesserung bekannt. Um ihre pharmakologische Wirkung entfalten zu können, wären allerdings sehr hohe Gehalte erforderlich, welche zum Teil eine deutliche Überschreitung ernährungsphysiologischer Empfehlungen bzw. zulässiger Höchstgehalte bedeuten (siehe Tabelle 1). Bei diesen Dosierungen können unerwünschte Nebenwirkungen oder (durch akkumulierende Eigenschaften) bereits toxische Effekte auftreten. Zudem führt ein übermäßiger Gebrauch von Kupfer und Zink durch die Ausscheidung der Tiere und Ausbringung konzentratreicher Gülle auf landwirtschaftliche Nutzflächen zu einem gesteigertem Eintrag und Anreicherung in den Böden. Darüber hinaus besitzen Kupfer und Zink Potenzial für die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen durch Phänomene der Kreuz- und Co-Selektion. Dies belegen neuere Forschungsergebnisse, welche bei Bakterienisolaten aus Gülle oder landwirtschaftlich genutzten Böden mit erhöhten Kupfer- bzw. Zinkgehalten Häufungen von Antibiotikaresistenzen zeigen.“

Dies ist nicht der erste Fall, in dem offenbar gegen Auflagen verstoßen wurde. Wie aus der Drucksache 6/2263 bekannt ist, ist der Anlagenbetreiber halbjährlich verpflichtet das Grundwasser bis 2014 an vier Stellen und ab 2015 an neun Stellen zu untersuchen und der unteren Wasserbehörde des Landkreises die Ergebnisse vorzulegen. Dieser Verpflichtung wurde nur sehr unzuverlässig nachgekommen, da nur Berichte für die Jahre 2007, 2012, 2013 und 2014 vorlagen.

Aufgrund der immer wieder auftretenden Fragen und Hinweisen, ist die Zuverlässigkeit der Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH mit behördlichen Auflagen zu hinterfragen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

I. Bußgeldbescheid des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gegenüber der Bolart Schweinproduktionsanlagen GmbH

1. Im Rahmen welcher Kontrolle bzw. welchen Anlasses kam es zu der Feststellung, dass 400 Jungsauen mit Vormastfutter und einem zu hohen Kupfergehalt gefüttert wurden?

2. Wann hat das Veterinäramt von der unsachgemäßen Fütterung erfahren?

3. Wie hoch war der Kupfergehalt des Alleinfutters, welches unsachgemäß an die Jungsauen verfüttert wurde?

4. Über welchen Zeitraum und in welchem Ausmaß erhielten die Jungsauen das falsche Futter?

5. Wann sind die 32 Jungsauen der Schlachtung zugeführt worden?

6. Wann ist wie viel des Schlachtgutes an wen und zu welchem Zweck verkauft worden?

7. Wann und durch wen ist der hohe Kupfergehalt im Schlachtgut festgestellt worden? Wie hoch war der minimale, durchschnittliche und maximale Kupfergehalt in den Schlachtgutproben? Wie hoch darf der Kupfergehalt des Schlachtgutes für den jeweiligen Zweck rechtlich sein?

8. Welche Begründung liegt dem ausgestellten Bußgeldbescheid zu Grunde?

9. Welchen rechtlichen Spielraum hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz bei der Festsetzung des Bußgeldbescheides in Anbetracht des festgestellten Verstoßes und wie ordnet sich das Ausmaß des ausgestellten Bußgeldbescheides ein?

10. Wann wurden in den letzten fünf Jahren im Rahmen der Gülleausbringung der Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH in Tornitz Gülle- bzw. Bodenproben analysiert? Wurde der Kupfergehalt gemessen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

11. Wie sieht die aktuelle Regelung zum Grundwassermonitoring im Rahmen der bisherigen Genehmigung aus (Drucksache 6/944 und 6/2263)? Bitte stellen Sie die Ergebnisse des Grundwassermonitorings für die Jahre 2015, 2016 und 2017 zur Verfügung.

II. Behördliche Kontrollen bei der Bolart Schweinproduktionsanlagen GmbH

12. Welche behördlichen Kontrollen wurden in den letzten fünf Jahren in der Bolart Schweineproduktionsanlage GmbH am Standort Tornitz vorgenommen? Bitte aufschlüsseln wann, welche Kontrolle und durch welche Behörde die Kontrolle vorgenommen wurde.

13. Wurden die Kontrollen zuvor angekündigt? Wenn ja, in welcher Form und mit welcher Frist?

14. Was waren Anlass, der Gegenstand und das Ergebnis der einzelnen Kontrollen in den letzten fünf Jahren?

15. Bei welchen Kontrollen ergaben sich Beanstandungen in den letzten fünf Jahren? Bitte Ort, Art und Umfang der einzelnen Beanstandungen benennen?

16. Gab es im Anschluss an die Kontrollen Auflagen? Bitte einzeln auflisten.

17. Welche Fristen wurden zur Einhaltung der Auflagen gesetzt und wann wurde die Einhaltung der Auflagen durch wen mit welchem Ergebnis kontrolliert?


Amtsblatt für die Stadt Vetschau, Jahrgang 23, 16.02.2013 http://www.vetschau.de/cms/upload/people/Amtsblatt/2013/Vetschau_Amtsblatt_1302.pdf

https://www.lr-online.de/lausitz/luebbenau/schweinemast-tornitz-legt-einspruch-ein_aid-5373850

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/futtermittel/futtermittelsicherheit/ue_2015_futtermittelueberwachung.htm