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Verockerung von Fließgewässern aus dem aktiven Braunkohle-Tagebau Welzow-Süd I

Kleine Anfrage „Verockerung von Fließgewässern aus dem aktiven Braunkohle-Tagebau Welzow-Süd I“ herunterladen (PDF, 218 KB)

(Nr. 3538 – Sabine Niels) Anwohner aus Welzow (Spree-Neiße) und Neupetershain (Oberspreewald- Lausitz) bemerken seit Sommer 2013 eine verstärkte Verockerung von Gewässern, die aus dem aktiven Tagebau Welzow-Süd I gespeist werden. Auf Initiative der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Brandenburger Landtag wurde Anfang Februar eine Wasserprobe aus dem Petershainer Fließ entnommen und vom wissenschaftlichen Institut EUROFINS Umwelt Ost GmbH aus Jena untersucht. Die Analyse der Wasserprobe ergab einen Eisenwert gesamt von 46 mg/l und einen Wert von 22 mg/l an gelöstem Eisen aus der filtrierten Probe.

Im „Erläuterungsbericht zum Antrag von Vattenfall für das Zutagefördern von Grundwasser und das Einleiten in oberirdische Gewässer im Zusammenhang mit dem Betrieb des Tagebaus Welzow-Süd (Teilfeld Welzow) 2009-2022“ wurden unter dem Punkt „Beschaffenheit der Vorfluter an den Einleitstellen“ für das Petershainer Fließ Werte für Eisen gesamt von 4,0 mg/l und für Eisen gelöst in Höhe von 1,2 mg/l angegeben (vgl. Tab 3.6.-1; Erläuterungsbericht von der Vattenfall Mining AG vom 25.01.2008).

Laut der „Wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Tagebaues Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt I, 2009 bis 2022“ darf bis zur Inbetriebnahme der Grubenwasserreinigungsanlage ausschließlich Wasser in das Petershainer Fließ eingeleitet werden, welches für Eisen gesamt einen Wert < 5 mg/l und für Eisen gelöst < 2 mg/l einhält (vgl. Seite 23). Ab dem Zeitpunkt des Dauerbetriebs der neuen Grubenwasserreinigungsanlage gelten für die Einleitung die Überwachungswerte für Eisen gesamt < 3 mg/l und für Eisen gelöst < 1 mg/l.

In der Sitzung des Braunkohlenausschusses am 14.11.2013 erklärte Dr. Klaus Freytag vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe regelmäßige und anlassbezogene Überprüfungen der wasserrechtlichen Genehmigung.

Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Eisenwerte (gesamt/gelöst) muss der Betreiber des Tagebaus Welzow-Süd I für einzuleitendes Sümpfungswasser in die Oberflächengewässer am Tagebau jeweils einhalten? Gelten für das Petershainer Fließ die in der Einleitung genannten Werte der
wasserrechtlichen Erlaubnis?
2. Bei welchen Fließgewässern findet bereits vor Einleitung von Sümpfungswasser welche Art von Wasserbehandlung bzw. Reinigung statt? Welche Werte sind jeweils nach der Wasserbehandlung bzw. Reinigung einzuhalten?
3. Wie ist der Stand der geplanten Grubenwasserreinigungsanalge „Am Weinberg“, die bis 2013 errichtet werden sollte? Für welche Fließgewässer am Tagebau ist zukünftig eine Reinigung von einzuleitendem Sümpfungswasser in dieser Grubenwasserreinigungsanlage geplant und welche Werte für Eisen (gesamt/gelöst) müssen dann erreicht werden?
4. An welchen Stellen (Bitte um kartographische Darstellung oder Angabe der genauen Koordinaten) und in welchem Turnus werden einzuleitende Sümpfungswässer und die Fließgewässer am Tagebau Welzow-Süd jeweils auf Eisen (gesamt/gelöst) hin untersucht? Was waren die Ergebnisse seit 2009? Wer ist für die Überwachung zuständig?
5. Wie bewertet die Landesregierung die bisherigen Messergebnisse? Ist die Entwicklung der Eisenwerte in den Fließgewässern mit dem Verschlechterungsverbot der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vereinbar?
6. Was versteht die Landesregierung unter einer regelmäßigen und anlassbezogenen Überprüfung der wasserrechtlichen Genehmigung in Bezug auf die Oberflächengewässer am Tagebau Welzow-Süd?
7. Welche Maßnahmen (Sofortmaßnahmen/mittelfristige Maßnahmen) sind durch wen zu ergreifen, wenn die vorgegebenen Grenzwerte/Überwachungswerte für Eisen nicht eingehalten werden? Wer entscheidet über den Umfang der Maßnahmen?
8. Kann eine Nichteinhaltung der wasserrechtlichen Genehmigung eine teilweise oder gänzliche Einstellung des Tagebaubetriebs zur Folge haben?
9. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der von der bündnisgrünen Landtagsfraktion in Auftrag gegebenen Analyse einer Wasserprobe aus dem Petershainer Fließ (Koordinaten 51°36'49.3"N 14°10'40.3"E)? Korrespondieren die ermittelten Werte mit anderen Untersuchungsergebnissen?
10. Sind die Messergebnisse der Wasserprobe mit der wasserrechtlichen Genehmigung und entsprechender Auflagen vereinbar? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
11. Welche Konsequenzen wird die Landesregierung aus den Ergebnissen der analysierten Wasserprobe ziehen? Welche Maßnahmen wird sie veranlassen?
12. Wie beurteilt die Landesregierung den Beitrag des aktiven Tagebaus Welzow-Süd zur Eisenockerproblematik der Spree und ihrer Zuflüsse?