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Vergabe von Fischereirechten für Gewässer der öffentlichen Hand in Natura 2000-Gebieten

Kleine Anfrage „Vergabe von Fischereirechten für Gewässer der öffentlichen Hand in Natura 2000-Gebieten“ herunterladen (PDF, 32 KB)

Das Land Brandenburg und die Kommunen sind Eigentümer von Gewässern, die in Natura 2000-Gebieten liegen und in denen geschützte Lebensraumtypen und Arten gemäß der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie vorkommen und die Lebensraum von Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie sind. Für viele dieser Natura 2000-Gebiete in Brandenburg gibt es Managementpläne, in denen detaillierte Zielvorgaben und Maßnahmen für die geschützten Lebensraumtypen und Arten definiert sind. Darüber hinaus ergeben sich bereits aus den Standarddatenbögen der Natura 2000-Gebiete konkrete Erhaltungsziele. Insbesondere unterliegen Natura 2000-Gebiete einem Verschlechterungsverbot sowie einem Verbesserungsgebot. Dies gilt auch für alle natürlichen Seen Brandenburgs in FFH-Gebieten, da sie immer einem Standgewässer-Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie zuzuordnen sind. Das Land Brandenburg hat für eine Reihe von Seen in Brandenburg einen Privatisierungsstopp der Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG) mbH erreicht und somit das Gewässereigentum der öffentlichen Hand gestärkt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Seen in Natura 2000-Gebieten sind landeseigene Gewässer, wie viele sind kommunale Gewässer? Wie viele Seen sind davon verpachtet (bitte auflisten)?

2. Wie werden die Vorgaben aus der Managementplanung für Natura 2000-Gebiete bei der Verpachtung von Fischereirechten für Gewässer im Eigentum des Landes konkretisiert und umgesetzt und die Erreichung der Erhaltungsziele gewährleistet? Wie wird bei den Seen in kommunaler Zuständigkeit verfahren?

3. Wie werden die Ziele und Maßnahmen der Managementplanung und die Erreichung der Erhaltungsziele in den entsprechenden Pachtverträgen festgeschrieben und welche Rolle spielt allgemein die Zielerreichung nach FFH-Richtlinie bei der Ausgestaltung der Pachtverträge? Wie wird bei den Seen in kommunaler Zuständigkeit verfahren?

4. Wie regelt die Landesregierung bei der Verpachtung der Fischereirechte in Natura 2000-Gebieten Art und Umfang der Angelnutzung in Pachtverträgen? Wie wird bei den Seen in kommunaler Zuständigkeit verfahren?

5. Wie ist in Pachtverträgen für Fischereirechte in Natura 2000-Gebieten die Aufstellung und Umsetzung von Hegeplänen geregelt? Gibt es hier ein einheitliches Vorgehen von Land und Kommunen?

6. Wie viele solcher Hegepläne existieren aktuell (bitte getrennt nach Land & Kommunen)?

7. Enthalten die Pachtverträge für Fischereirechte in Natura 2000-Gebieten Auflagen zur Reduktion/Entnahme von gebietsfremden oder anderen Fischarten, deren Vorkommen die Schutzziele beeinträchtigen kann? Gibt es hier ein einheitliches Vorgehen von Land und Kommunen?

8. Enthalten die Pachtverträge Auflagen zum Besatz mit nicht heimischen Fischarten? Falls ja, welche, falls nein, warum nicht? Gibt es hier ein einheitliches Vorgehen von Land und Kommunen?

9. Mit welchem Zeithorizont werden in den Pachtverträgen die Umsetzung von Maßnahmen bzw. die Erreichung von Zielen der Natura 2000-Managementplanung und die Erreichung der Erhaltungsziele versehen? Gibt es hier ein einheitliches Vorgehen von Land und Kommunen?

10. Mit welchen Methoden, von wem und in welcher Frequenz wird kontrolliert, ob die Pächter von Fischereirechten an Gewässern im Landeseigentum, die in Natura 2000-Gebieten liegen, die Vorgaben aus der entsprechenden Managementplanung und die Erreichung der Erhaltungsziele umsetzen bzw. einhalten? Wie wird bei den Gewässern im Eigentum der Kommunen vorgegangen?

11. Mit welchen Methoden und in welcher Frequenz wird der Erhaltungszustand aquatischer Lebensraumtypen und Arten an Gewässern im Landeseigentum bzw. in kommunalem Eigentum, die in Natura 2000-Gebieten liegen, überwacht?

12. Welche Sanktionsmechanismen sehen die Pachtverträge für Fischereirechte für den Fall vor, dass Vorgaben aus der Managementplanung nicht eingehalten bzw. die definierten Erhaltungsziele nicht erreicht werden? Gibt es hier ein einheitliches Vorgehen von Land und Kommunen?

13. Welche Verstöße gegen die Vereinbarungen der Pachtverträge wurden wann und wo in den vergangenen 10 Jahren an den verpachteten landeseigenen und kommunalen Gewässern in Natura 2000-Gebieten festgestellt (bitte auflisten)?

14. Mit welchen Auflagen inkl. der Fristen zu Behebung wurden die Verstöße geahndet (bitte auflisten)?

Sehen die Pachtverträge für Fischereirechte die Möglichkeit einer inhaltlichen Anpassung von Auflagen oder Pflichten für die Pächter in dem Fall vor, dass die Ziele der Natura 2000-Managementplanung und die Erreichung der Erhaltungsziele nicht erreicht werden? Falls ja, in welcher Form?