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Veränderte Gewässerqualität durch Braunkohletagebaue

Kleine Anfrage „Veränderte Gewässerqualität durch Braunkohletagebaue“ herunterladen (PDF, 68 KB)

(Nr. 1695 - Sabine Niels / Michael Jungclaus) In den tertiären Bodenschichten lagert Pyrit (FeS). Bei Grundwasserabsenkung und Abbaggerung kommt es mit Luftsauerstoff, bei Wiederanstieg des Grundwassers mit Wasser in Kontakt. Dadurch entstehen bei der Verwitterung von Pyrit Schwefelsäure und Eisenhydroxid, welches das Wasser zahlreicher Tagebaurestlöcher wie auch von Fließgewässern, wie der Spree, braun färbt. Der Tagebaubetrieb kann in Grubenwasserreinigungsanlagen zwar bedingt den ph-Wert regulieren und das Eisen aus dem Wasser filtern, nicht aber das Sulfatproblem lösen. Für den größten Teil der Sulfatbelastung in der Spree scheint der aktive Tagebau Nochten verantwortlich, während das Eisen größtenteils aus dem Wiederanstieg des Grundwassers in den LMBV-Bereichen um Lohsa/Burghammer stammt und über diffuse Quellen in die Kleine Spree und Spree eingetragen wird. Beide Stoffe sind in höheren Konzentrationen schädlich, wobei das Eisen auf Fische und andere Wasserlebewesen eindeutig toxisch wirkt. Wirkungen und Wirkungsschwellen des Sulfats sind nicht so gut untersucht, der Trinkwassergrenzwert von 240 mg/l besteht dennoch und wird auf Dauer dort gefährdet sein, wo Trinkwasser aus Uferfiltrat gewonnen wird.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Fließgewässer(abschnitte) und Seen sind von der oben beschriebenen Problematik in Brandenburg betroffen?

2. Wie hat sich die Wasserqualität der Spree und der anderen betroffenen Gewässer hinsichtlich Sauerstoffgehalt, Versauerung, Schwefel- und Nährstoffeintrag sowie Eisenhydroxid in den letzten fünf Jahren verändert?

3. Welchen Anteil hat der Grundwasserwiederanstieg in den Bergbaufolgelandschaften am verstärkten Eiseneintrag in die Gewässer und wie kann dieser reduziert werden?

4. Welche Folgen hat die Belastung durch Versauerung, Schwefelfracht und Eisenhydroxidbelastung auf die Wasserflora und -fauna der Spree und der anderen betroffenen Gewässer?

5. Unter welchen Bedingungen könnte sich das Spreewasser auch im Spreewald und in Berlin sichtbar braun färben und wie kann dies ggf. verhindert bzw. minimiert werden?

6. Welche wirtschaftlichen Beeinträchtigungen bzw. Schäden (z.B. bei der Trinkwassergewinnung, beim Spreewald(wasser)tourismus oder der Fischerei) bestehen bereits heute bzw. könnten mit der veränderten chemischen Zusammensetzung der Gewässer einhergehen?

7. Wer kommt für diese Schäden auf, auch im Sinne des Umweltschadensgesetzes?

8. Wie kann rein technisch eine gleich bleibende gute Trinkwasserqualität entlang der Spree aus Uferfiltrat sichergestellt werden und wer kommt für die damit verbundenen Mehrkosten auf?

9. Welche Maßnahmen laufen derzeit, um die Beeinträchtigungen bzw. Schäden zu minimieren bzw. zu vermeiden und warum wurden bisher noch keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen und bis wann sollen ggf. welche Maßnahmen durchgeführt werden, damit dauerhaft eine möglichst hohe Wassergüte erreicht wird?

10. Wie wird die weitere Entwicklung prognostiziert, insbesondere bei zunehmender Häufigkeit und steigendem Ausmaß von Sommerniedrigwasserständen?

11. Gibt es ein langfristiges Umweltmonitoring bezüglich dieser Thematik und welche Daten werden hierfür zurzeit erhoben und reichen diese aus bzw. welche Daten müssten hierfür ggf. zusätzlich erhoben werden?

12. Die Wirkungen und Wirkungsschwellen von Sulfat auf Wasserflora- und fauna sind bisher nicht ausreichend gut untersucht; welche Forschungsaktivitäten laufen derzeit in diesem Bereich und wenn keine, warum nicht?

13. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr der Versauerung und Eisenhydroxid-Belastung von Seen die bereits aus der Bergaufsicht entlassen wurden und welche sind betroffen?

14. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Landesregierung für die Sanierung dieser Seen sowie die Stabilisierung ihrer Wasserqualität und wer trägt diese?

15. Wie bewertet die Landesregierung die Risiken bei der Privatisierung dieser Seen vor dem Hintergrund von nicht auszuschließenden Sanierungskosten im Hinblick auf Wasserqualität und Standsicherheit der Ufer?