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Vaterschaftstests - Bi-nationale Eltern unter Verdacht

Kleine Anfrage „Vaterschaftstests - Bi-nationale Eltern unter Verdacht“ herunterladen (PDF, 35 KB)

(Nr. 158 – Ursula Nonnemacher) Brandenburger Ausländerbehörden und Jugendämter fordern von bi-nationalen Partnerschaften vermehrt die Durchführung von Gentests zur Klärung der biologischen Vaterschaft. Bisher wurden 70 Vaterschaftsüberprüfungen in Brandenburg durchgeführt. In ca. 40 Fällen wurden Klagen bei Gericht eingereicht, noch sind keine Urteile ergangen.

Nur wenn der Vater weder biologischer Vater ist noch für das Kind sorgt („soziale Vaterschaft“), sollten Behörden die Vaterschaft anfechten können. Seit Mai 2009 werden aber wegen einiger Missbrauchsfälle vermehrt Gentests bei Kindern mit einem deutschen und einem Elternteil aus Nicht-EU-Ländern angeordnet.

Die Anfechtungen der Vaterschaft haben für die Eltern Folgen: der Gentest kostet Geld (ca. 500 Euro), das selbst bezahlt werden muss. Bis ein Ergebnis vorliegt, erhält das Kind keine Geburtsurkunde, was den Bezug von Kinder- und Erziehungsgeld erschwert. Während dieser Zeit können durch den ausländischen Elternteil keine Integrationskurse besucht werden, noch gibt es einen Anspruch auf Zugang zum Arbeitsmarkt. Aufenthaltserlaubnisse werden aufgrund der Residenzpflicht nicht erteilt, so wurde in einem Fall dem Vater von Zwillingen untersagt, den Landkreis zu verlassen, um seine Kinder in einem andern Landkreis mitzubetreuen.

Ich frage die Landesregierung:
1. Unter welchen Voraussetzungen und nach welchem Ermessen nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg die Anfechtung von Vaterschaften vor?
2. Warum fordern Brandenburger Behörden einseitig eine Feststellung der biologischen Vaterschaft, ohne zu berücksichtigen, ob sich ein Vater sozial um das Kind kümmert und für es sorgt?
3. Wie wird gewährleistet, dass eine „soziale Vaterschaft“ bei der Überprüfung genauso berücksichtigt wird, wie die jetzt geprüfte „biologische Vaterschaft“?
4. Wie gewährleisten die Landkreise und kreisfreien Städte, dass Väter ihr Kind sozial betreuen können, wenn z. B. Asylbewerbervätern durch die Residenzpflicht untersagt wird, ihr Kind zu sehen?
5. Was spricht dagegen, dass die Kosten für die Vaterschaftstests von den Brandenburger Ausländerbehörden und Jugendämtern übernommen werden?