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Umsetzung des Volksbegehrens zum Nachtflugverbot am BER von 22-06 Uhr gemäß dem Bürgerwillen mit 106.000 Unterschriften

Kleine Anfrage „Umsetzung des Volksbegehrens zum Nachtflugverbot am BER von 22-06 Uhr gemäß dem Bürgerwillen mit 106.000 Unterschriften“ herunterladen (PDF, 166 KB)

(Nr. 3439 – Christoph Schulze) Die Länder Berlin und Brandenburg haben gem. Art. 6 Landesplanungsvertrag eine gemeinsame Landesplanungskonferenz (PLAKO) gebildet. Sie hat die Aufgabe, die landesplanerische Abstimmung und Zusammenarbeit zur Vorbereitung der Regierungsentscheidungen im Politikfeld Raumordnung und Landesplanung zu koordinieren und auf einen Interessenausgleich hinzuwirken.

Die Landesplanungskonferenz ist über die Entwürfe für das Landesentwicklungsprogramm sowie für die Landesentwicklungspläne einschließlich ihrer jeweiligen Änderung, Ergänzung und Fortschreibung frühzeitig zu unterrichten. Sie kann von der gemeinsamen Landespla-nungsabteilung über die für Raumordnung zuständigen Mitglieder beider Landesregierungen im Rahmen ihrer Aufgaben Berichte anfordern.

Die Landesplanungskonferenz ist in gleicher Anzahl mit Mitgliedern aus beiden Ländern besetzt. Ständige Mitglieder sind:
1. der Regierende Bürgermeister von Berlin und der Ministerpräsident des Landes Brandenburg als Vorsitzende sowie die Kanzleichefs beider Länder,
2. die für Raumordnung zuständigen Regierungsmitglieder als stellvertretende Vorsitzende,
3. die für Stadtentwicklung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Wirtschaft, Landwirtschaft und Kommunalwesen zuständigen Regierungsmitglieder beider Länder.

Jedes Land kann die Einberufung verlangen und Themen auf die Tagesordnung setzen. Die Landesplanungskonferenz wird vom Regierenden Bürgermeister von Berlin und vom Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg einberufen und geleitet. Die Beschlüsse sind den Entscheidungen beider Landesregierungen bzw. den für Raumordnung zuständigen Mitgliedern beider Landesregierungen als Empfehlungen zugrunde zu legen. Die Beschlüsse werden einvernehmlich getroffen. Die Mitglieder eines Landes können ihre Stimmen nur einheitlich abgeben. Will eine Landesregierung von einer Empfehlung der Landesplanungskonferenz abweichen, hat sie dies gegenüber der Landesplanungskonferenz zu begründen und eine endgültige Entscheidung erst nach erneuter Befassung der Landesplanungskonferenz zu treffen.

Der brandenburgische Landtag hatte am 27.02.2013 das Volksbegehren für ein er-weitertes Nachtflugverbot am neuen Flughafen angenommen. Nun muss mit Berlin und dem Bund darüber verhandelt werden. Die rot-rote Landesregierung muss (gegen ihren eigentlichen eigenen Willen) mit den beiden anderen Gesellschaftern - dem Land Berlin über das Volksbegehren und das Nachtflugverbot vom 22-06 - Uhr verhandeln, weil dies der Landtagsbeschluss so festlegt.

Die Initiatoren des Volksbegehrens wollen die Nachtruhe auf den Zeitraum von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ausdehnen. Nach bisheriger Festlegung gilt sie von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Das Volksbegehren gegen die nächtlichen Flüge hatten mehr als hunderttausend Menschen unterschrieben, und so erreicht, dass der Landtag sich damit be-schäftigt.

Im Februar 2013 hatte Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) überraschend die „Wende der Landesregierung in der Nachflugverbotsfrage“ und die Zustimmung der Regierungskoalition für längere Ruhezeiten angekündigt. Im September 2013 verlangten die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag das Volksbegehren gegen Nachtflug umzusetzen. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den Landesplanungsvertrag mit dem Land Berlin zum 31.12.2013 gemäß Artikel 24 Absatz 1 Satz 2 des Landesplanungsvertrages (Gesetz und Verordnungsblatt vom 20.02.2012 Nummer 14) zu kündigen, wenn die Verhandlungen mit dem Land Berlin über einen Verzicht auf planmäßigen Nachtflug zwischen 22.00 und 06.00 Uhr am BER im Sinne des Volksbegehrens bis zum 15.12.2013 erfolglos bleiben. Begründung: Das Volksbegehren „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 Landesentwicklungsprogramms zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes von 22.00 bis 06.00 Uhr am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“ wurde am 27. Februar 2013 durch den Landtag angenommen Der Landtag hat sich mit der Annahme des Volksbegehrens dessen Position zu eigen gemacht. Jede und jeder Abgeordnete kannte vor der Abstimmung Sinn, Ziel und Zweck des Volksbegehrens und die Folgen seiner Annahme beziehungsweise Ablehnung. Durch seine Annahme hat der Landtag sich also bewusst entschieden, dass das LePro 2007 als Teil des Landesstaatsvertrages geändert werden soll. Vorausgesetzt, dies war kein taktisches Manöver zur Verhinderung eines Volksentscheids über dieses Volksbegehren, muss der Landtag Brandenburg nunmehr konsequent die Umsetzung seines Beschlusses verfolgen und dies von der Landesregierung verlangen, zumindest solange wie der Landtag seine eigenen Beschlüsse noch ernst nimmt und vom Primat der Politik durch den Landtag ausgeht. Das Volksbegehren verfolgte das Ziel, im Verhandlungswege mit dem Land Berlin eine Änderung des Landesentwicklungsprogramms dahingehend herbeizuführen, dass‚ am Flughafen Berlin Branden-burg International (BER) Tag- und kein nachmäßiger Nachtflug stattfindet. Sollten die Verhandlungen mit dem Land Berlin nicht in absehbarer Zeit zu Erfolgen führen, muss die Landesregierung konsequent handeln und den zugrunde liegenden Staatsvertrag kündigen. Das Land Brandenburg, der Landtag und die Landesregierung gewinnen somit wieder alle Freiheiten in Zukunft im Interesse seiner Bürgerinnen und Bürger frei zu entscheiden ohne sich dabei von Berlin abhängig zu machen.

Dies wurde von SPD und Linkspartei im Landtag am 27.9.2013 mit allen ihren Stimmen abgelehnt. Im BER-Sonderausschuss im Landtag Brandenburg am 13.2.2014 teilte die Landesregierung, vertreten durch den derzeitigen Ministerpräsidenten Dr. D. Woidke, mündlich mit, dass man gegenüber Berlin nichts Wesentliches im Sinne des Volksbegehrens erreicht habe.

Dies ist auch Inhalt des Berichts der Landesregierung (Drucksache 5/306) nach Art. 94 Landesverfassung auf Grund der Beschlüsse des Landtags vom 27. Februar 2013 (Drucksachen 5/ 6894-B und 5/6916) und vom 05.06.2013 (Drucksache 5/7376).

Um dem Auftrag durch die brandenburgische Bevölkerung gerecht zu werden genügt es nicht, ergebnislose Verhandlungsbemühungen vorzuweisen. Es wurde vollmundig beteuert, dass man demnächst in der PlaKo mit Berlin verhandeln und Ergebnisse erzielen wolle.

Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung:
1. Wann und Wo soll denn nun die PlaKo stattfinden?
2. Welche Vorschläge wird die Landesregierung in die nächste Sitzung der gemeinsamen Landesplanungskonferenz mit Berlin einbringen?
3. Was wird die Landesregierung vor, während und nach der nächsten Sitzung der gemeinsamen Landesplanungskonferenz unternehmen, um eine Ausweitung des Verbots des planmäßigen Nachtflugs am Flughafen BER zu erreichen?“