(Nr. 3190 – Christoph Schulze) In der Antwort auf die Kleine Anfrage 3063, Drucksache 5/7861 vom 02.09.2013, hat die Landesregierung zu Frage 15 ausgeführt, dass für den Schallschutz von Wintergärten in den Schutzgebieten eine Entschädigungszahlung i.H.v. 150, -€/m² in Abhängigkeit von der Mittelverfügbarkeit (Gesamtbudget 10 Mio. €) gewährt werden.
Ich frage die Landesregierung:
- In wie vielen Fällen wurde die o.g. Regelung bereits angewendet und wurden Entschädigungszahlungen geleistet? In welcher Höhe?
- Zu welchem Anteil ist das Gesamtbudget derzeit in Anspruch genommen (Volumen der Beantragungen, Volumen der genehmigten Fälle, Volumen der bereits erfolgten Auszahlungen)?