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Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Bereich Gewässerschutz

Kleine Anfrage „Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Bereich Gewässerschutz“ herunterladen (PDF, 167 KB)

(Nr. 3175 – Michael Jungclaus, Sabine Niels) Am 10.04.2013 wurde durch die Bundesregierung der „Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" in Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2009/128/EG (Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie) verabschiedet. Der Nationale Aktionsplan hat zum Ziel, durch eine Vielzahl von mehr oder weniger verbindlichen Maßnahmen die Risiken von Pflanzenschutzmitteln auf Menschen, Tiere und den Naturhaushalt zu reduzieren.

Zum Schutz von Gewässern sieht der Nationale Aktionsplan zahlreiche Maßnahmen vor, die von Bund und Ländern umgesetzt werden sollen. Die Bundesregierung stellt fest, dass chemische Pflanzenschutzmittel und ihre Metabolite trotz aller bisherigen Maßnahmen weiterhin in Grund- und Oberflächengewässern nachgewiesen werden und dass es zu Überschreitungen vorhandener Grenzwerte und Umweltqualitätsnormen kommt. Bedenkliche Konzentrationen werden insbesondere bei Kleingewässern festgestellt, die von intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben sind. Es sind weitergehende Maßnahmen erforderlich, die die Belastungen reduzieren und zu einem guten chemischen und ökologischen Zustand der Gewässer führen.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung dafür sorgen, dass es bis zum Jahr 2015 zu keinen Überschreitungen von Grenzwerten und Umweltqualitätsnormen von Pflanzenschutzmitteln und ihren Metaboliten in Grund- und Oberflächengewässern in Brandenburg mehr kommt?
  2. Wie wird die Landesregierung die Einhaltung dieser Ziele im Hinblick auf mögliche Grenzwertüberschreitungen kontrollieren? Welche bestehenden Monitoringprogramme kommen hierfür in Frage? Sollen diese ausgeweitet und/oder neue Monitoringprogramme geschaffen werden? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?
  3. In welchem Umfang werden in diesem Jahr zusätzlich zum PSM-Monitoringprogramm weitere Oberflächengewässer auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht (bitte Nennung der jeweiligen Gewässer)? Wie lauten die Ergebnisse?
  4. Welcher Anteil an Oberflächengewässern verfügt in Brandenburg bereits über einen dauerhaft bewachsenen Gewässerrandstreifen von mindestens 5 Metern Breite (innerhalb und außerhalb sensibler Gebiete)? Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung dafür sorgen, dass bis zum Jahr 2018 80 Prozent der Oberflächengewässer in sensiblen Gebieten über entsprechende Gewässerrandstreifen verfügen?
  5. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung dafür sorgen, dass alle Oberflächengewässer in der Agrarlandschaft wirksame Pufferstreifen ohne Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erhalten? Bis wann soll dieses Ziel erreicht werden und wie breit sollen die Pufferstreifen in der Regel ausfallen?
  6. In welchem Zeithorizont und mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung das Ziel umsetzen, den Anteil des Ökolandbaus in Brandenburg auf 20 Prozent zu erhöhen?
  7. Wie haben sich die Personalressourcen zur Pflanzenschutzberatung durch das LELF in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Welche weitere Entwicklung strebt die Landesregierung für die kommenden Jahre an?
  8. Plant die Landesregierung Kontrollen des Pflanzenschutzdienstes bezüglich des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auszuweiten? Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
  9. In welcher Form soll in Brandenburg die Einführung betrieblicher Managementsysteme unterstützt werden, die Pflanzenschutzaspekte ebenso berücksichtigen wie Auswirkungen auf die Biodiversität oder den Gewässerschutz?
  10. In welchem Umfang werden in Brandenburg bereits Möglichkeiten genutzt, Anwendungsverbote oder -beschränkungen für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb von Schutzgebieten festzuschreiben?