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Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen

Kleine Anfrage „Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen“ herunterladen (PDF, 194 KB)

(Nr. 3265 – Ursula Nonnemacher) Nach Presseberichten wird unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen willkürlich ein Geburtsdatum zugewiesen, so dass sie als volljährig gelten. Dabei bedürfen insbesondere minderjährige Flüchtlinge eines besonderen Schutzes.

Im Nachgang zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage 85 (DS 5/8219) in der Plenarsitzung am 22. November 2013 sind einige Fragen offen und weitere Angaben notwendig, um den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und das Vorgehen der Ausländerbehörde bzw. des Jugendamtes einschätzen zu können.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind seit dem 01.01.2010 in Brandenburg angekommen? (bitte inkl. Angaben zu Herkunft und Geburtsdaten; bitte nach Jahren aufschlüsseln)
    a) In wie vielen Fällen war das Geburtsdatum unklar und musste ermittelt werden? Wie wurde das Geburtsdatum ermittelt?
    b) Wie viele – nach Papieren erwachsene – Flüchtlinge gaben an, minderjährig zu sein? Wie wurde damit umgegangen? Wie wurde verfahren, um das Alter festzustellen?
  2. Wie erfolgt die Beteiligung des Landes bei der Ausstellung der Aufenthaltsgestattung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge?
  3. Wie wird in Brandenburg das Alter eines Flüchtlings festgestellt? Welche Kriterien sind ausschlaggebend?
  4. Wie ist das Recht auf Betreuung durch die Jugendhilfe ausgestaltet, das 16- und 17-jährigen Flüchtlingen zusteht?
  5. In wie vielen Fällen seit dem 01.01.2010 wurde das Jugendamt einbezogen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Wie wurde das Jugendamt einbezogen?
  6. Für welche Flüchtlinge wird ein Betreuer/Vormund bestellt?
    a) Zu welchem Zeitpunkt wird der Betreuer/Vormund bestellt?
    b) Wie wird dieser ausgewählt?
  7. Wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen, den Tag, an dem die Flüchtlinge nach Brandenburg geschickt wurden, als Tag der Volljährigkeit in ihre Papiere einzutragen? Wie wird mit Zweifeln umgegangen, die dadurch an der Volljährigkeit entstehen?
  8. Wie viele Plätze hat die Einrichtung für minderjährige Flüchtlinge?
    a) Wie ist die Belegungssituation (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
    b) Wie lange bleiben die minderjährigen Flüchtlinge durchschnittlich in der Einrichtung?
    c) Wie viele minderjährige Flüchtlinge mussten in anderen Einrichtungen untergebracht werden, weil kein Platz in der Einrichtung frei war?
    d) Welche anderen Einrichtungen sind auf die Unterbringung von 16- und 17-jährigen Flüchtlingen spezialisiert? Welche Kompetenz haben diese Einrichtungen beim Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen?