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Umgang mit ehemaligen Bodenreformflächen

Kleine Anfrage „Umgang mit ehemaligen Bodenreformflächen“ herunterladen (PDF, 227 KB)

(Nr. 3050 – Axel Vogel) Mit dem Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens ge-mäß Artikel 22 des Einigungsvertrages verbleibt das nach Artikel 233 § 12 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c EGBGB dem Landesfiskus zufallende Bodenreformvermö-gen nunmehr endgültig im Landeseigentum. Damit hat das Land freie Hand bei der Entscheidung, wie mit den einschlägigen Flächen verfahren werden soll.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele Bodenreformflächen wurden durch das Land Brandenburg nach Artikel 233 § 12 EGBGB in Anspruch genommen? Wie groß ist die Gesamtfläche der in Anspruch genommenen Grundstücke?
  2. Wie viele Bodenreformflächen nach Art. 233 § 12 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe c EGBGB verbleiben nach Abschluss des Staatsvertrages nunmehr endgültig beim Land? Wie groß ist die Gesamtfläche?
  3. Welchen Wert haben die Flächen, die nunmehr endgültig beim Land verbleiben?
  4. Welche Ausgaben hatte das Land im Zusammenhang mit den hier zu betrachtenden Bodenreformflächen insgesamt bisher? (Bitte genaue Aufschlüsselung, auch nach Jahren)
  5. Welche monatlichen Kosten entstehen dem Land für die Verwaltung der Flächen?
  6. Wie viele Bodenreformflächen (Zahl der Grundstücke und Gesamtfläche) wurden nach ihrer Inanspruchnahme verpachtet bzw. veräußert? (Bitte Aufschlüsselung nach Jahren)
  7. Welche Einnahmen wurden durch Verpachtung bzw. Veräußerung erzielt und wofür wurden diese verwendet? (Bitte Aufschlüsselung nach Jahren)
  8. Besteht die Möglichkeit, die Namen der nach Art 222 § 12 EGBGB enteigneten Grundbucheigentümer offenzulegen? Wenn nein, warum nicht?
  9. Woraus ergibt sich die Diskrepanz zwischen den 10.208 Fällen, in denen sich nach Angaben des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses 4/1 das Land als gesetzlicher Vertreter von unbekannten Bodenreformeigentümern bestellen lies, und der Zahl von ca. 7.000 Fällen, die das Finanzministerium in einer Bilanz-Pressemitteilung vom 03. April 2013 konstatiert?
  10. Aus welchem Grund sind bisher lediglich 1.490 Grundstücksrückgaben in Fällen, bei denen sich das Land zuvor „sittenwidrig“ als gesetzlicher Vertreter eingesetzt hatte, erfolgt? Wie bewertet die Landesregierung diese Zahlen angesichts der deutlich höheren Gesamtzahl betroffener Fälle?
  11. Welche Alternativen für eine beschleunigte Erbenermittlung und Rückgabe sind mit welchem Ergebnis geprüft worden?