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Übersicht illegaler Müllablagerungen im Land Brandenburg

Kleine Anfrage „Übersicht illegaler Müllablagerungen im Land Brandenburg“ herunterladen (PDF, 295 KB)

Nach der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Illegale Mülldeponien in Brandenburg“ (Drucksache 6/4338) sind der Landesregierung insgesamt 148 illegale Abfallansammlungen in Brandenburg bekannt, die sich in der Zuständigkeit unterschiedlicher Behörden befinden. Die entsprechenden Standorte wurden in verschiedenen Tabellen mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad aufgelistet. Aufgrund der Unübersichtlichkeit und Uneinheitlichkeit besteht der Wunsch, eine Gesamtübersicht über alle bekannten illegalen Abfallansammlungen im Land zu erhalten. Darüber hinaus ergeben sich weitere Nachfragen zur Prioritätensetzung beim weiteren Handlungsbedarf und zum Stand aktuell umzusetzender Maßnahmen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche illegalen Abfallansammlungen in Brandenburg sind der Landesregierung insgesamt bekannt und wer ist jeweils hierfür zuständig (Bitte um Erstellung einer Gesamttabelle unter Angabe des Standortes, des Landkreises, des Namens der Anlage, Zeitpunkt der Feststellung, Art und Umfang des dort lagernden Mülls, erfolgter oder geplanter Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung und Ergebnis, erforderlicher Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen, Stand der Umsetzung, Zuständigkeit welcher Behörde)?

2. Laut Antwort der Landesregierung in Drucksache 6/4338 erfolgte bei den illegalen Abfallablagerungen in Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt (LfU) eine Inaugenscheinnahme und Bestandsaufnahme nach Volumen und Abfallhauptgruppen. Es wurde eine Bewertung nach dem Kriterienkatalog und eine Priorisierung nach Handlungsbedarf vorgenommen. Wie lautet die Reihenfolge der Priorisierung nach den begutachteten Standorten und wie ist der Stand zur Umsetzung von weiteren Maßnahmen?

3. Erfolgte eine Bewertung nach dem in der Antwort aufgeführten Kriterienkatalog auf gleiche Art und Weise für die illegalen Abfallansammlungen im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LGBR) sowie der Unteren Abfallwirtschaftsbehörden? Wenn ja, wie lauten hier die Priorisierungen bzgl. des weiteren Handlungsbedarfs und wie ist der Stand zur Umsetzung von weiteren Maßnahmen? Wenn nein, für wann ist eine solche Priorisierung geplant?

4. Welche Untersuchungen und Maßnahmen wurden bzw. werden in den Jahren 2017 und 2018 umgesetzt? Welche Maßnahmen konnten dieses Jahr bereits abgeschlossen werden? (bitte aufschlüsseln nach Zuständigkeit der Behörden)

5. Wie viel Haushaltsmittel stehen dem Land Brandenburg in den Jahren 2017 und 2018 für Untersuchungen, Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen von illegalen Müllablagerungen zur Verfügung? In welchem Umfang und mit welchen Maßnahmen ist ein Abfluss dieser Mittel geplant?

6. Ist der Landesregierung bekannt, in welchem Umfang die Landkreise aktuell eigene Haushaltsmittel für Untersuchungen, Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen von illegalen Müllablagerungen eingeplant haben und in welchem Umfang und mit welchen Maßnahmen ein Abfluss dieser Mittel vorgesehen ist? Wenn nein, von welchen Gesamtkosten geht die Landesregierung aus?

7. Im Fall der Kiesgrube Lindower Heide wurden im Ergebnis der Auswertung des langjährigen Grundwasser-Monitorings hohe Konzentrationen von Schadstoffen wie Bor, Phenolen oder polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) festgestellt. Noch höhere Konzentrationen werden an anderen noch nicht eingerichteten Messstellen der Kiesgrube vermutet. Ab wann sieht die Landesregierung akuten Handlungsbedarf und welche Kriterien und Schadstoffgrenzwerte müssen hierfür erreicht werden, damit sofort Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schadstoffeinträge in das Grundwasser eingeleitet werden?