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Transporte radioaktiver Stoffe

Kleine Anfrage „Transporte radioaktiver Stoffe“ herunterladen (PDF, 88 KB)

(Nr. 721 – Michael Jungclaus) Die Koalitionsparteien der jetzigen Bundesregierung streben eine Verlängerung der Laufzeiten bundesdeutscher Atomkraftwerke an. Abgesehen davon, dass der Betrieb von Atomkraftwerken sicherheitstechnisch höchst bedenklich ist, ist dafür eine Vielzahl von Transporten radioaktiver Stoffe erforderlich. In Brandenburg gibt es als verursachende Atomanlage nur das stillgelegte AKW Rheinsberg. Möglicherweise gibt es aber auch Transittransporte radioaktiver Stoffe. Die folgenden Fragen beziehen sich auf Transporte vom AKW Rheinsberg sowie Transporte im Transit durch Brandenburg seit dem Jahr 2000, die erstens nach § 4 AtG genehmigt wurden (Kernbrennstoffe sowie radioaktive Stoffe auf die sich diese Genehmigung erstreckt); zweitens nach § 4b AtG transportiert wurden (Kernmaterialien); drittens nach § 16 StrlSchV genehmigt wurden (radioaktive Stoffe, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomenergie zur Stromproduktion stehen; viertens entsprechend § 17 (1a) StrlSchV transportiert wurden (radioaktive Stoffe, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomenergie zur Stromproduktion stehen). Bei der Beantwortung wird um eine Differenzierung nach den vorstehend in erstens bis viertens genannten Kategorien gebeten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann (Datum) erfolgten entsprechende Transporte in Brandenburg?
2. Welches war jeweils Abgangs- und Bestimmungsort und welche Fahrtroute wurde benutzt (Grenzübergänge ins Ausland, Rangierbahnhöfe, Autobahnknotenpunkte o. ä.)?
3. Welcher Stoff (radioaktive Abfälle, UO2, etc.) in welcher Menge wurde jeweils in welchen Behältertypen (z.B. CASTOR WWER, MOSAIK IIb, Konrad-Container Typ V) transportiert?
4. Wie viele Behälter wurden jeweils mit welchem Verkehrsträger transportiert?
5. Hat es jeweils einen Verkehrsträgerwechsel und/oder einen Aufenthalt länger als eine Stunde gegeben und wenn ja, wo (falls mehrfach zutreffend, bitte vollständige Angabe)?
6. Welches ist die in Brandenburg zuständige Aufsichtsbehörde für die Transporte?
7. Wer ist für die Kontrolle von den Transporten in Brandenburg zuständig und was wird bei Abgang eines Transportes von einer Atomanlage bzw. bei Transporten aus dem Ausland an den Grenzorten kontrolliert?
8. Werden in Brandenburg Kontrollen während der Transporte durchgeführt und wenn ja, von wem, wie oft und mit welchen bisherigen Ergebnissen?
9. Welche Behörden und Institutionen in Brandenburg erhalten wann Kenntnis von den Transporten?
10. Ist der Transport radioaktiver Materialien aus dem AKW Rheinsberg endgültig abgeschlossen oder ist mit weiteren Transporten zu rechnen? Wenn ja: in welchem Umfang und ab wann?