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Tierhaltungsanlagen in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Oberspreewald-Lausitz

Kleine Anfrage „Tierhaltungsanlagen in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Oberspreewald-Lausitz“ herunterladen (PDF, 1 MB)

(Nr. 2662 – Sabine Niels und Michael Jungclaus) Durch die Planung weiterer Tierhaltungsanlagen insbesondere in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Oberspreewald-Lausitz scheint es zu einer weiteren Konzentration intensiver Tierhaltungsanlagen in dieser Region zu kommen. Für eine objektive Beurteilung bedarf es jedoch aussagekräftiger statistischer Daten.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Investitionsvorhaben zur Errichtung bzw. Reaktivierung von Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Tieren, mit welcher Tierart und Bestandsgröße befinden sich derzeit in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Oberspreewald-Lausitz in der Planungs- bzw. Vorbereitungsphase? Welche Haltungsformen sind hier jeweils vorgesehen (vgl. Frage 2)?

  2. Wie hoch waren die Tierbestände in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Oberspreewald-Lausitz in den Jahren 1991, 2001 und 2011 (bitte in absoluten Zahlen je Tierart und Haltungsform auflisten, bitte differenziert aufschlüsseln nach Stall, Offenstall, Käfig-, Boden-, Freiland- bzw. Ökohaltung, Mast- oder Zuchtbetrieb sowie Großvieheinheiten pro Hektar (GVE/ha) Landwirtschaftsfläche)?

  3. Welche Tierhaltungsanlagen gibt es derzeit in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Oberspreewald-Lausitz und wie hoch ist die jeweils maximal zulässige und die durchschnittliche jährliche Belegung (bitte in absoluten Zahlen aufschlüsseln je Tierart und Haltungsform (vgl. Frage 2), Nennung des Betriebsstandort und Anzahl der regelmäßig Beschäftigen aufschlüsseln)

  4. Bei wie vielen geplanten Anlagen haben Gemeinde- oder Stadträte seit 2007 kein gemeindliches Einvernehmen hergestellt bzw. erst nach schriftlicher Aufforderung durch das LUGV das gemeindliche Einvernehmen beschlossen und bei wie vielen Anlagen hat das LUGV durch Ersatzvornahme das gemeindliche Einvernehmen hergestellt? (bitte auflisten)

  5. In Sachsen-Anhalt trat neben einem Abstandserlass bereits am 1. Januar 2010 ein Erlass zur landesplanerischen Behandlung von Tieranlagen in Kraft. Darin werden sieben Prüfkriterien gelistet, die darüber bestimmen, ob für den Bau einer Mastanlage ein Raumordnungsverfahren durchzuführen ist. Warum gibt es in Brandenburg bisher keine derartige Regelung und was spricht gegen eine Einführung?