Zum Inhalt springen

Sulfatbelastung der Spree durch den Braunkohlebergbau

Kleine Anfrage „Sulfatbelastung der Spree durch den Braunkohlebergbau“ herunterladen (PDF, 233 KB)

(Nr. 534 – Benjamin Raschke und Heide Schinowsky) Die Berliner Wasserbetriebe betrachten die steigende Sulfatbelastung der Spree mit Sorge (vgl. Tagesspiegel: „Sulfate und Eisenocker Trinkwasser für Berlin in Gefahr“; 20. März 2015). Hauptverantwortlich dafür soll der Braunkohlebergbau in der Lausitz sein. In einem Papier aus der Reihe „Hinterfragt“ von Vattenfall zu dem Thema „Eisenhydroxid und Sulfat in der Spree“ vom 6. März 2013 heißt es „… tragen die fünf Vattenfall-Tagebaue bis zu 75 Prozent der Sulfatfracht in die Spree ein“. Sulfate (Salze oder Ester der Schwefelsäure) sind an sich nicht giftig, sollen aber in höheren Konzentrationen zu Durchfallerscheinungen führen, sowie Korrosion an Bauwerken und Leitungen begünstigen. Daher hat der Gesetzgeber einen Grenzwert von 250 mg/l beim Trinkwasser festgelegt. Für Oberflächengewässer, aus denen das Trinkwasser gezogen wird, gibt es hingegen keine gesetzlichen Grenzwerte.

Ich frage die Landesregierung:

1) Wie haben sich die Sulfatwerte in der Spree von 2006 bis heute entwickelt? (Bitte sowohl Jahresdurchschnittswerte, als auch Einzelmesswerte mit Jahreshöchstwerten für die Messstellen Wilhelmsthal, Briesen, Neu Zittau angeben)
2) Wer hat die möglichen Kosten für Maßnahmen zur Einhaltung des Sulfat-Grenzwerts für Trinkwasser in Höhe von 250 mg/l in den Wasserwerken zu tragen?
3) Nach welcher Methode beurteilt die Landesregierung momentan und langfristig den Anteil des aktiven Braunkohlebergbaus einerseits, sowie den Anteil der DDR-Alttagebaue andererseits, an der Sulfatbelastung in Brandenburger Gewässern? Ermöglicht diese Methode eine verursachergerechte Kostenverteilung für notwendige Maßnahmen zur Einhaltung des Trinkwassergrenzwertes in betroffenen Wasserwerken?
4) Welchen Grenzwert für Sulfat bei der Einleitung von Sümpfungswasser muss der Bergbaubetreiber des aktiven Tagebaus Welzow Süd Teilfeld I nach der wasserrechtlichen Erlaubnis einhalten? Wenn kein Grenzwert angegeben wurde, warum wurde darauf verzichtet?
5) Kann ein Bergbaubetreiber rechtsverbindlich zu Maßnahmen zur Reduzierung von Sulfateinträgen aus aktiven Tagebauen verpflichtet werden, wenn in Braunkohleplänen bzw. Betriebsplänen oder wasserrechtlichen Erlaubnissen
keine Grenzwerte für die Einleitung von Sulfat festgelegt wurden? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
6) Welche verbindlichen Maßnahmen zur Messung und Eindämmung des Sulfateintrages sieht der Braunkohlenplan des geplanten Tagebaus Welzow Süd Teilfeld II vor? Welche verbindlichen Maßnahmen können dem Bergbaubetreiber für den geplanten Tagebau Welzow Süd Teilfeld II durch die Landesregierung im Rahmenbetriebsplan bzw. in der wasserrechtlichen Erlaubnis auferlegt werden, um einen weiteren Anstieg der Sulfatwerte in der Spree zu verhindern?
7) Welche kurz- bzw. mittelfristigen Massnahmen zur Eindämmung des Sulfateintrags in Gewässer werden vom Bergbaubetreiber Vattenfall im Land Bran-denburg derzeit betrieben? (Bitte Auflisten; vgl. Papier aus der Reihe „Hinterfragt“ von Vattenfall zu dem Thema „Eisenhydroxid und Sulfat in der Spree“ vom 6. März 2013) Welche von diesen Massnahmen sind freiwillige Leistungen vom Bergbaubetreiber und welche verbindliche Auflagen der was-serrechtlichen Genehmigung?
8) Wie stellt das Land Brandenburg rechtsverbindlich sicher, dass nach einem Verkauf der Braunkohlesparte durch Vattenfall auch weiterhin Maßnahmen zur Eindämmung der Sulfatbelastung durch einen zukünftigen Bergbaubetreiber betrieben und bezahlt werden, ggf. auch 25 Jahre nach Ende der aktiven Tagebauphase, wie zur Zeit durch die LMBV?
9) Gilt der Zielwert für Sulfat von 450 mg/l für den Pegel Wilhelmsthal auch für andere Messstellen im Land Brandenburg? Wenn ja, für welche? Existieren weitere Zielwerte für Sulfat an anderen Messstellen der Spree? Wenn ja, wie lauten diese und wer hat diese festgelegt?
10) Auf Grundlage welcher Erkenntnisse wurde/n der Zielwert/die Zielwerte festgelegt?
11) Welche Maßnahmen müssen der Bergbaubetreiber Vattenfall und der Bergbausanierer LMBV (für DDR-Tagebaue zuständig) verbindlich umsetzen, wenn die Zielwerte überschritten werden? Welche weiteren Akteure sind an der Einhaltung der Zielwerte beteiligt und welche Verantwortung kommt Ihnen bei der Einhaltung der Zielwerte zu? Welche Sanktionen können gegenüber dem Bergbaubetreiber oder dem Bergbau-sanierer eingeleitet werden, wenn Zielwerte längerfristig überschritten werden?
12) Garantiert der in den Antragsunterlagen von Vattenfall für die Flutung des Tagebaus Cottbus Nord erwartete Sulfatwert in Höhe von maximal 500 mg/l die Einhaltung von festgelegten Sulfat-Zielwerten der Spree? Wenn ja, welche Untersuchungen bestätigen dies? Wenn nein, zu welchen Maßnahmen kann der Bergbaubetreibende verpflichtet werden und welche Sanktionen können gegen den Bergbaubetreibenden eingeleitet werden, wenn durch erhöhte Sulfateinträge aus dem geplanten Cottbuser Ostsee die Zielwerte für Sulfat in der Spree nicht eingehalten werden sollten?
13) Welche Zielwerte für Sulfat in Oberflächengewässern und welche verbindlichen Werte für Sulfat für in Oberflächengewässer einzuleitendes Sümpfungs-wasser sind der Landesregierung aus anderen deutschen Bundesländern bekannt? (Bitte tabellarisch auflisten)
14) Gibt es für den Berliner Abschnitt der Spree eigene Zielwerte für Sulfat? Wenn ja, wie lauten diese? Welche Maßnahmen müssen durch das Land Brandenburg umgesetzt werden bzw. welche Sanktionen können gegen das Land Brandenburg eingeleitet werden, wenn bei „Grenzübertritt“ der Spree nach Berlin die Zielwerte überschritten werden? Wie geht Brandenburg mit Zielwertüberschreitungen um, die durch Sulfatfrachten aus Sachsen verursacht wurden?
15) Bezieht das Land Berlin Grundwasser zur Trinkwasserversorgung aus dem Land Brandenburg? Wenn ja, woher und in welchem Umfang (bitte auflisten)? Ist die Nutzung weiterer Grundwasservorkommen oder eine Ausweitung der Fördermenge durch das Land Berlin geplant?
16) In welcher Höhe zahlt das Land Berlin für die Nutzung von Grundwasservor-kommen in Brandenburg zum Zweck der Trinkwasserversorgung Wassernutzungsentgelte an das Land Brandenburg (bitte für die letzten 10 Jahre angeben)?
17) In welcher Form findet eine Zusammenarbeit zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen zur Eindämmung der Sulfatbelastung statt und wie wird das gemeinsame Vorgehen abgestimmt?