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Stellenbesetzung der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg

Kleine Anfrage „Stellenbesetzung der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg“ herunterladen (PDF, 151 KB)

(Nr. 2350 — Ursula Nonnemacher) Nach Freiwerden der Stelle der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg und nach Ablauf der beamtenrechtlichen Fristen wurde die Stelle Integrationsbeauftragte / Integrationsbeauftragter des Landes Brandenburg neu ausgeschrieben. Die unabhängige Stabsstelle der Integrationsbeauftragten wurde vormals in der Besoldungsstufe B 2 eingruppiert. Nunmehr wird die Stelle als Leitung des Referats der / des Integrationsbeauftragten mit der Besoldungsgruppe A 16 BBesO ausgeschrieben.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Gründe führt die Landesregierung für die Abstufung der Besoldung von B 2 auf A 16 für die unabhängige Stabsstelle der Integrationsbeauftragten an?
  2. Ist mit der Abstufung der Besoldung eine Änderung des Arbeits- und Aufgabengebietes der Integrationsbeauftragten beabsichtigt?
  3. Bleibt die bisherige organisatorische Stellung neben der Landesgleichstellungsbeauftragten und dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen in Brandenburg erhalten? Wenn nein: welche Aufgabenbereiche können zukünftig durch die Referatsleitungsstelle nicht wahrgenommen werden?