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Speicherung personengebundener Hinweise in Polizeidatenbanken

Kleine Anfrage „Speicherung personengebundener Hinweise in Polizeidatenbanken“ herunterladen (PDF, 198 KB)

(Nr. 959 – Ursula Nonnemacher) In den Datenbanken der Polizei werden auf Landes- sowie auf Bundesebene sogenannte personengebundene Hinweise erfasst. Diese Hinweise, unter anderem darauf, ob eine Person bewaffnet oder gewalttätig ist, sollen die PolizeibeamtInnen auf eine mögliche Gefährdungslage aufmerksam machen. Ein gemeinsamer Antrag der Piratenfraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (pdf-Datei) im Abgeordnetenhaus Berlin fordert, den personengebundenen Hinweis „Ansteckungsgefahr (ANST)“ in Polizeidatenbanken nicht mehr zu erfassen. Zuvor hatte eine kleine Anfrage ergeben, dass in Berlin das Merkmal „ANST (Ansteckungsgefahr)“ unter anderem für HIV-Positive und Menschen mit einer Hepatitis Infektion in der Polizeidatenbank verwendet wird. Ebenso in Berlin hat der zuständige Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in seinem Jahresbericht 2012 die Notwendigkeit der Speicherung dieser Hinweise bezweifelt und auf die damit verbundene stigmatisierende Wirkung hingewiesen. Der überwiegende Teil von Menschen mit einer HIV-Infektion wird medikamentös behandelt. Diese können das Virus nicht mehr übertragen. Insofern sagt die Tatsache, dass jemand HIV-infiziert ist, nichts über dessen Ansteckungsgefahr aus. Ähnliches gilt für Menschen mit Hepatitis oder einer anderen Virusinfektion.

Ich frage die Landesregierung:
1. Welche personengebundenen Hinweise werden in welchen Datenbanken, auf die die Brandenburger Polizei Zugriff hat, gespeichert?
2. Verwendet die Brandenburger Polizei das Merkmal „ANST (Ansteckungsgefahr)“ für Personen mit HIV- oder Hepatitis-Infektion? Wenn ja:
a) Wie viele Personen mit dem Merkmal „ANST (Ansteckungsgefahr)“ sind aktuell in den Datenbanken, die die Brandenburger Polizei verwendet, erfasst? Wie viele davon mit einer HIV- oder Hepatitis-Infektion?
b) Wie hoch schätzt die Landesregierung das Risiko einer HIV- oder Hepatitis-Übertragung durch Verletzungen im Polizeidienst ein?
c) Wie viele PolizeibeamtInnen wurden in den letzten zehn Jahren im Dienst mit einem oder beiden Viren infiziert?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr der Stigmatisierung von Personen, die aufgrund einer HIV- oder Hepatitis-Erkrankung mit dem Hinweis auf „ANST (Ansteckungsgefahr)“ in den polizeilichen Datenbanken abgespeichert werden?