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Software-Strategie der Landesregierung

Kleine Anfrage „Software-Strategie der Landesregierung“ herunterladen (PDF, 74 KB)

(Nr. 1595 – Marie Luise von Halem) Für den Einsatz von Informationstechnologie in der Landesverwaltung ist Qualität und Sicherheit ebenso von entscheidender Bedeutung wie ein effizienter Einsatz der zur Verfügung stehenden Gelder und, sofern sie den direkten Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern beinhaltet, Bürgerfreundlichkeit. Für den Einsatz von Software in der öffentlichen Verwaltung bedeutet dies, die Unterschiede von freier Software und proprietärer Software zu kennen und zu bewerten. Dem Softwareeinsatz in der öffentlichen Verwaltung sollte eine Strategie zu Grunde liegen, um den Anforderungen an Informationsbedarf, Sicherheit und Flexibilität sowie haushalterischen Rahmenbedingungen und politischen Erwägungen gerecht zu werden.

Proprietäre Software, wie z.B. Produkte von Microsoft, sind mit entsprechenden Lizenzgebühren verbunden, die oft über den gesamten Nutzungszeitraum der Software zu entrichten sind. Um den Ansprüchen der Verwaltung gerecht zu werden, sind häufig eigens entwickelte Softwarelösungen notwendig, deren Programmierung und Anpassung hohe Investitionen notwendig macht.

Freie Software wie z.B. Open Office/LibreOffice/Firefox Webbrowser/Thunderbird E-Mail-Programm/Apache Webserver/GNU/Linux Betriebssysteme/VLC Medienabspielsoftware bieten Kostenvorteile, da die Software ohne Lizenzkosten an beliebig vielen Arbeitsplätzen eingesetzt werden kann. Sie stellt eine sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Alternative zu proprietärer Software dar, die oftmals durch eine marktbeherrschende Stellung der Anbieter gekennzeichnet ist, wodurch sich vielfältige, v.a. auch sicherheitstechnische Nachteile ergeben. Freie Software, auch Open-Source-Software genannt, ist dadurch definiert, dass sie von jedem Menschen für jeden Zweck verwendet, ihre Funktionsweise mit Hilfe des Quellcode verstanden, kostenlos oder gegen ein Entgelt verbreitet und verändert werden darf. Nutzerinnen und Nutzer von freier Software sind durch die Bereitstellung des Programmcodes in der Lage, die Anwendungen unabhängig von wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen und den Lebenszyklen eines Produktes weiterzuentwickeln. Sicherheitslücken können somit schneller gefunden und behoben werden. Die Quelloffenheit ermöglicht es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rechenzentren gewünschte Anpassungen ggf. selber durchzuführen.

Die Förderung freier Software hat nicht nur wirtschaftliche und sicherheitstechnische Vorteile, sie ist auch für eine am Gemeinwohl orientierte Politik essentiell. Darüber hinaus kann ein verstärkter Einsatz von freier Software einen wichtigen Beitrag leisten, Unternehmen in innovativen Wirtschaftsfeldern am Wirtschaftsstandort Brandenburg zu fördern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist die Bereitstellung von Informationstechnologie, Software und Internetdiensten innerhalb der Landesverwaltung organisiert? (Am besten mittels Organigramm und ggf. nach Ressorts aufschlüsseln.)
2. Gibt es eine einheitliche Software-Strategie der Landesregierung? Wenn ja, wie und wo ist sie festgelegt und wer ist für ihre Umsetzung verantwortlich?
3. Welche Rolle spielt der Einsatz von freier Software innerhalb dieser Strategie?
4. Inwieweit und in welchem Zeitraum ist eine Fortschreibung der Strategie geplant und welche Rolle soll freie Software zukünftig spielen?
5. Inwieweit wird seitens der Landesregierung für eingesetzte Software ein systematisches Lizenzmanagement zentral oder in den einzelnen Ressorts betrieben? Und wie hoch sind die derzeitigen jährlichen Kosten durch Lizenzgebühren insgesamt? (Bitte aufschlüsseln nach Ressorts.)
6. Inwieweit sind seitens der Landesregierung Einsparpotentiale durch den verstärkten Einsatz von freier Software berechnet worden? Gibt es eine landesweite Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und wo sind diese Berechnungen einsehbar?
7. Dem Internetdienst golem.de habe ich entnommen, dass die Landesverwaltung auf Arbeitsplatzrechnern die Linux-basierten UCS Thin Client Services einsetzt. Wie viele Ressorts und welche Bereiche der Landesverwaltung betrifft das?
8. Ist seitens der Landesregierung darüber hinaus ein verstärkter Einsatz von freier Software geplant?
9. Wie beurteilt die Landesregierung die Effekte eines verstärkten Einsatzes von freier Software im Bezug auf
a) die regionale IT-Wirtschaft
b) die Sicherheit der Systeme
c) die Effektivität der Verwaltungsarbeit
d) die IT-Kompetenz
e) die Bürgerfreundlichkeit?
10. Inwieweit wurde seitens der Landesregierung geprüft, jegliche Software, die neu für die Landesverwaltung entwickelt wird, als freie Software entwickeln zu lassen? Sollten solche Überlegungen verworfen worden sein, was waren die Gründe?