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Sicherung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen der öffentlichen Hand in Brandenburg

Kleine Anfrage „Sicherung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen der öffentlichen Hand in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 165 KB)

(Nr. 2960 – Michael Jungclaus) Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder von 1998 sah die kostenfreie Übertragung von 100.000 Hektar Naturschutzflächen im Besitz der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) in den ostdeutschen Bundesländern an Naturschutzverbände und -stiftungen vor, um durch diese Eigentumsübertragung die Bewahrung von naturschutzfachlich wertvollen Biotope und Landschaften zu sichern. Das Land Brandenburg nutzte diese Chance für den Naturschutz, es wurden 20.000 Hektar von der BVVG übertragen. Seit 2005 werden durch das Programm „Nationales Naturerbe" weitere Flächen der BVVG an Naturschutzinstitutionen übergeben. Im Eigentum gemeinnütziger Stiftungen und Vereine des Naturschutzes kann langfristig der konfliktlose Vorrang des Naturschutzes in sensiblen Naturgebieten gesichert werden.

Brandenburg, hat nun mit der Klärung offener Grundstücksangelegenheiten in Folge der Bodenreform weitere Möglichkeiten, Flächen für Naturschutzzwecke zu sichern.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viel Fläche in Naturschutzgebieten, in Biosphärenreservaten und im Nationalpark stehen derzeit unter Verwaltung der BVVG und der Brandenburgischen Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und –verwertung mbH (BBG) ? (Bitte nach Nutzungsarten und Schutzgebietskategorien auflisten.)
  2. Ist beabsichtigt, diese Flächen zur Gänze oder teilweise anerkannten Umweltverbänden oder Naturschutzstiftungen anzubieten? Wenn nein, warum nicht?
  3. Haben bislang anerkannte Umweltverbände oder Naturschutzstiftungen am Erwerb solcher Flächen Interesse bekundet? Wenn ja, wo und in welchem Umfang?
  4. Wie ist derzeit der Erwerb solcher Flächen durch die genannten gemeinnützigen Träger geregelt? Welche Preise wären im „normalen" Grundstücksverkehr dafür zu zahlen?
  5. Inwieweit ist das Land noch in der Lage, Einfluss auf die mit Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften betraute BVVG und privatisierte BBG zu nehmen und warum wurden vor der Privatisierung naturschutzrelevante Flächen nicht aus dem Flächenpool der BBG gelöst?
  6. Inwieweit kann das Land bei diesen Veräußerungen der BVVG und BBG im Rahmen des Vorkaufsrechtes aktiv werden und gibt es die Absicht dazu? Wenn nein, warum nicht?
  7. Wieso muss das Umweltministerium für die Bereitstellung von Tauschflächen oder bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen von naturschutzfachlich sinnvollen Maßnahmen wie bspw. Gewässerrenaturierungen Flächen im Eigentum des Landes vom Finanzministerium kaufen statt kostenlos übertragen zu bekommen? Nach welchen Kriterien werden die Preise festgelegt?