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Reaktivierung des Verkehrshalts Booßen (RB 60), Ortsteil von Frankfurt (Oder)

Kleine Anfrage „Reaktivierung des Verkehrshalts Booßen (RB 60), Ortsteil von Frankfurt (Oder)“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 160 KB)

(Nr. 688 - Sahra Damus/Clemens Rostock)

Booßen ist mit rund 1.500 Einwohner*innen neben dem per Straßenbahn angebundenen Ortsteil Markendorf, einer der beiden größten Ortsteile der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Aufgrund mehrerer neuer Eigenheimsiedlungen ist er zuletzt stark gewachsen. Dadurch erfolgte der Zuzug vieler Familien mit hohem Mobilitätsbedarf. Zuvor wurde 1996 die Personenverkehrsbedienung des Bahnhofs Booßen mit dem Betrieb der Regionalbahnstrecke Küstrin-Kietz – Frankfurt (Oder) eingestellt. Die Züge der RB 60 Eberswalde – Frankfurt (Oder) fahren ohne Halt in Booßen durch.

Im Mai dieses Jahres wurde das Vergabeverfahren »Netz Ostbrandenburg« gestartet. Darin enthalten ist im Linienbündel 2 die Strecke RB 60 Eberswalde – Frankfurt (Oder). Die Neuvergabe erfolgt für zwölf Jahre ab Dezember 2024. Die Bedienung ist im Zweistundentakt, nach Abschluss der Streckenertüchtigung (voraussichtlich Dezember 2025) im Stundentakt vorgesehen.

Bisher erfolgt die verkehrliche Anbindung des Ortsteils Booßen mit der Buslinie 981 der Stadtverkehrsgesellschaft Frankfurt (Oder). Pro Richtung verkehren montags bis freitags 24 Fahrten, samstags 11 und sonntags 8 Fahrten. Bis zum Bahnhof in Frankfurt (Oder) benötigen die Busse von Booßen 27 bis 30 Minuten. Mit dem Zug betrüge die Fahrzeit für die 6,1 km lange Strecke nur rund 5 Minuten, mit direkten Anschlussmöglichkeiten z.B. zum RE 1 nach Berlin. Der Bahnhof Booßen ist für die allermeisten Einwohner*innen des Ortsteils mit Wegen unter 1,5 km erreichbar. Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage nahe der B5 wäre auch ein P+R-Parkplatz denkbar, der den Einzugsbereich des Bahnhofs erweitern würde.

Die Stadt Frankfurt (Oder) hatte sich bereits in ihrer Stellungnahme zum Landesnahverkehrsplan 2018 für eine Reaktivierung des Verkehrshalts Booßen ausgesprochen. Die Aufnahme dieser Forderung in den LNVP wurde »aufgrund fahrplanseitiger Restriktionen« abgelehnt, ohne das näher zu begründen.

Deshalb fragen wir die Landesregierung:

  1. Überprüft die Landesregierung regelmäßig die Entwicklung des Fahrgastpotentials einst abbestellter Verkehrshalte? Wenn ja, gibt es einen Kriterienkatalog für mögliche Wiederinbetriebnahmen?
  1. Kommt die aktuelle Landesregierung aufgrund der verstärkten Hinwendung zum SPNV und des zu erwartenden Fahrgastpotentials zu einer Neubewertung? Wäre ggf. ein Bedarfshalt denkbar, wie er auch schon bei anderen Haltepunkten auf der Strecke existiert, womit fahrplanseitige Restriktionen minimiert werden können?
  1. Wird bei der Ertüchtigung der Strecke RB 60 für den Stundentakt ein möglicher Verkehrshalt in Booßen einkalkuliert? Wenn nein, warum nicht?
  1. Wird die Landesregierung bei der Bestellung der Linie RB 60 eine Reaktivierung des Verkehrshalts in Booßen (RB 60) veranlassen? Wenn nein, warum nicht?