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Bisherige und zukünftige Auswirkungen der Schweinezucht und -mastanlage in Tornitz auf Mensch, Tier und Umwelt

Kleine Anfrage „Bisherige und zukünftige Auswirkungen der Schweinezucht und -mastanlage in Tornitz auf Mensch, Tier und Umwelt“ herunterladen (PDF, 3 MB)

(Nr. 300 – Benjamin Raschke) Die Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH betreibt in Vetschau, Ortsteil Tornitz (Tornitzer Strasse 11, 03226 Vetschau) eine Schweinezucht und -mastanlage. Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Vetschau aus dem Jahr 2013 wurde eine Erweiterung der Anlage für 1.120 Sauen und 14.616 Aufzuchtferkel beantragt, die eine Erhöhung des genehmigten Tierbestandes von derzeit 51.594 auf insgesamt 67.330 Tierplätzen zur Folge hätte*.

Vom Umbau betroffen sind die Flurstücke in der Gemarkung Tornitz Flur2 - 260/1, 260/2, 261, 273/1, 273/2 und Flur 9 – 28/1, 2812 (neu:57). Für den Umbau ist nach §1 Abs. 3 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG eine Umweltver-träglichkeitsprüfung durchzuführen.

Des Weiteren gehören zum Schweinzuchtbetrieb in Tornitz eine Biogasanlage und eine Windkraftanlage. Die neu geplanten sechs Windkrafträder mit einer Höhe von 200m sollen in einem Waldstück vor der Schweinemastanlage, dem Lobendorfer Forst, gebaut werden**. Für den Bau der Windkrafträder muss Waldfläche gerodet werden.

Ich frage die Landesregierung:

Tierbestand, tierschutzrechtliche Vorschriften und Kontrollen

1. Für wie viele Tierplätze aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Kategorien (Jungsauen, Muttersauen, Saugferkel, Absatzferkel, Mastferkel, Mastschweine, Zuchtläufer, Eber) liegt für die obengenannte Schweinezucht und -mastanlage bisher eine Genehmigung vor?
2. Wie viele Schweine aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Kategorien wurden im Jahr 2014 in der obengenannten Anlage gehalten?
3. Wie viel Fläche steht den Schweinen aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Kategorie derzeit mindestens in der Anlage zur Verfügung (engster Besatz pro Schweinekategorie)?
4. Welcher Schweinebestand aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Kategorien ist für die Anlage nach der beantragten Erweiterung geplant?
5. Wie viel Fläche steht den Schweinen aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Kategorie nach den Umbaumaßnahmen mindestens in der Anlage zur Verfügung (engster Besatz pro Schweinekategorie)?
6. Welche Veterinäramtskontrollen wurden in der obengenannten Anlage im Zeitraum von 2000-2015 mit welchem Ergebnis durchgeführt? Wurden die zulässigen Tierbesatzzahlen jeweils eingehalten? Wurden Verstöße gegen §30 Abs. 2 und § 22 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, insbesondere hinsichtlich der Spaltenweiten und Auftrittsflächen sowie der Mindestflächen pro Tier festgestellt? Insofern Verstöße gegen §30 Abs. 2 und/oder § 22 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung feststellt wurden, welche Auflagen ergaben sich für die Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH und inwieweit wurde die Umsetzung der Auflagen kontrolliert? Wurden eventuelle Mängel vollständig beseitigt?
7. Welche Länge und Breite haben die kleinsten Kastenstände in der Anlage? Wie viele dieser kleinsten Kastenstände sind in der Anlage vorhanden und wie viele werden aktuell genutzt? Welche Maße haben die anderen Kastenstandsmodelle in der Anlage und wie viele werden jeweils aktuell genutzt?
8. Welche Schutzvorrichtungen bestehen momentan und zukünftig nach dem Umbau, um das Erdrücken von Ferkeln zu verhindern? Wie wird in der obengenannten Anlage kontrolliert, dass keine überlebensfähigen Ferkel getötet werden? Wie werden nicht überlebensfähige Ferkel in der obengenannten Anlage getötet?

Umweltauswirkungen von Bestandsanlage und -erweiterung

9. Welche jährlichen Güllemengen entstanden durch die obengenannte Schweinemast und -zuchtanlage im Zeitraum 2000-2014? Welche technischen Anlagen und Verfahren zur Gülleentsorgung und -verwertung werden derzeit angewandt? Entsprechen diese dem Stand der Technik? Auf welchen Flächen wurde die Gülle in den vergangenen Jahren in welchem Umfang ausgebracht? Welche Änderungen ergeben sich mit der Erweiterung der Schweinezucht und -mastanlage und welche zusätzlichen Flächen sind für die Gülle- bzw. Gärresteausbringung vorgesehen?
10. Welche technischen Anlagen und Verfahren zur Luftreinhaltung und zur Vermeidung von Grundwasserverunreinigungen sind in der obengenannten Schweinezucht und -mastanlage aktuell vorhanden bzw. werden angewandt? Welche technischen Anlagen oder Verfahren sind für den Umbau der bestehenden Anlagen geplant? Hält die Landesregierung diese vor dem Hintergrund, dass von der Schweinezucht und –mastanlage in Tornitz brandenburgweit bereits die höchsten Ammoniakemissionen ausgehen, für ausreichend, um weitere Umweltbeeinträchtigungen verhindern zu können?
11. In welcher Häufigkeit wurde eine Untersuchung des Grundwassers in der Umgebung der Anlage in der bisherigen Genehmigung vorgeschrieben? Bitte stellen Sie die vorgeschrieben Untersuchungen und tatsächlich durchgeführten Untersuchungen mit allen Messwerten zeitlich gegenüber. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse? Wenn nein, warum wurden keine Grundwasseruntersuchungen durchgeführt?
12. Wurden Wasseruntersuchungen hinsichtlich des Gülleeintrages aus der obengenannten Schweinemastanlage in den Schäfereigraben durchgeführt? Wenn ja, bitte chronologisch von 2000-2014 mit den jeweiligen Ergebnissen hinsichtlich des Gülleeintrages und etwaigen Auflagen zur Verhinderung des Eintrages von Gülle in die Gewässer auflisten? Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse? Wenn nein, warum sind keine Wasseruntersuchungen im Schäfereigraben durchgeführt werden?
13. Sind im Zeitraum zwischen 2000 und 2014 Immissionsuntersuchungen für die obengenannte Anlage durchgeführt worden? Wenn ja, bitte die Untersuchungen mit den jeweiligen Ergebnissen chronologisch auflisten. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse? Wenn nein, warum wurden keinen Immissionsuntersuchungen durchgeführt?
14. Welche Immissionsschutzwaldflächen werden für den Ausbauantrag der obengenannten Schweinezucht und -mastanlage angegeben? Welcher Anteil der angegebenen Forstflächen befindet sich in einem Zustand (Bestandsdichte, Baumgesundheit), welcher die Schutzfunktion tatsächlich gewährleisten kann? Sind die geplanten Flächen für den Bau der Windkraftanlagen Teil der Schutzwaldflächen? Wenn ja, in welchem Umfang sollen Schutzwaldflächen in Anspruch genommen werden?
15. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen auf die AnwohnerInnen und die Umwelt (Luftqualität, Grundwasser- und Oberflächengewässerbelastung, Belastung weiterer Biotope, Lärmbelastung, Erholungswert der Landschaft), welche durch die räumliche Nähe der Broilermastanlage Vetschau e.G., und der Schweinemastzuchtanlage sowie der Windkraftanlagen der Bolart GmbH in Tornitz entstanden und zukünftig entstehen werden? Zu welchen Bewertungsergebnissen kommt die Umweltverträglichkeitsprüfung, welche für die Genehmigung des Ausbaus der obengenannten Schweinemastanlage durchgeführt wurde? Wo ist diese veröffentlicht?

Steuern und Fördermittel

16. Wie hoch ist die jährlich gezahlte Gewerbesteuer der Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH in den letzten 5 Jahren gewesen? (Bitte gezahlte Gewerbesteuer nach Jahren aufschlüsseln.)
17. Wurden für die Erweiterung der Schweinezucht- und mastanlage Fördermittel beim Land beantragt und auch bewilligt?

* Amtsblatt für die Stadt Vetschau, Jahrgang 23, 16.02.2013 (pdf-Datei)

** Beitrag in der Lausitzer Rundschau