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Schutz der Biodiversität in den Wäldern der Brandenburger Großschutzgebiete

Kleine Anfrage „Schutz der Biodiversität in den Wäldern der Brandenburger Großschutzgebiete“ herunterladen (PDF, 67 KB)

(Nr. 1191 – Michael Jungclaus und Sabine Niels) Die Großschutzgebiete Brandenburgs sind mit den Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten das Rückrat des Brandenburger Biotopverbunds. Sie bieten einer großen Anzahl von Tier- und Pflanzenarten, viele davon auf den Roten Listen stehend, Lebensraum. Ein wichtiger Schutzzweck sind die verschiedenen Waldlebensraumtypen, die im Allgemeinen für den Natur- und Artenschutz umso wertvoller werden, je Älter der Bestand ist und je mehr liegendes und stehendes Totholz vorhanden ist.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche (Landesforst-)Waldbestände, insbesondere in den (Groß-)Schutzgebieten Brandenburgs, eignen sich aufgrund Ihres Alters, der Waldgesellschaft, ihrer Nähe zu bestehenden Wildnisflächen in welcher Größenordnung für die natürliche Waldentwicklung? (bitte auflisten nach vorherrschende Waldgesellschaft, Besitzverhältnis, Schutzstatus)
2. Wie wird ein öffentlich transparenter Informations- und Diskussionsprozess bei der Ausweisung von Wildnisflächen gewährleistet?
3. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur erforderlichen Mindestgröße von Wald-Totalreservaten zur Ermöglichung einer natürlichen Waldentwicklung vor?
4. In der Antwort auf die Großen Anfrage (Drs. 5/1917) zum Erhalt der biologischen Vielfalt heißt es, dass für Brandenburg u.a. Handlungsbedarf bei den prioritären FFH-Richtlinien-Lebensraumtypen der Weichholzauenwälder an Fließgewässern, Erlen- und Eschenwälder sowie bei den Moorwäldern besteht. Welcher Flächenumfang dieser Lebensraumtypen ist in Brandenburg insbesondere in den (Groß-) Schutzgebieten (v.a. im Biosphärenreservat Spreewald) vorhanden und welche Flächen davon unterliegen aus welchen Gründen noch nicht dem Prozessschutz?
5. Welche Fortschritte gibt es seit der Wildniskonferenz im Mai 2010 zu vermelden, insbesondere im Hinblick auf die Einstellung der forstwirtschaftlichen Nutzung auf den durch die Totalreservats-Konzeption ausgewiesenen Flächen? Wie wird sichergestellt, dass diese Flächen vor der Stilllegung nicht an naturschutzfachlicher Wertigkeit einbüßen, indem sie z.B. beerntet werden und altes Stammholz gefällt wird?
6. Auch über zwanzig Jahre nach Gründung des Biosphärenreservats Spreewald wird die Mindestgröße der Kernzone von 3% der Gesamtfläche um knapp ein Drittel unterschritten. Dennoch beerntet der Landesbetrieb Forst wertvolle Altwaldbestände im Spreewald, die besonders zur Ausweisung weiterer Kernzonen geeignet gewesen wären. Durch die Holzernte sinkt der naturschutzfachliche Wert jedoch erheblich. Wieso werden die Landesforstflächen im Biosphärenreservat Spreewald, die von Erleneschen- bzw. Stieleichenhainbuchenwälder bestanden sind, nicht kurzfristig ohne vorherige Beerntung vollständig dem Prozessschutz übergeben?
7. Wie hoch ist der Erlös aus forstlicher Tätigkeit in den Spreewald-Revieren Schützenhaus und Buchenhain (unter Einbeziehung aller Ausgaben (Vollkostenrechnung, einschl. Kosten wie Bestandsbegründung (Rabattierung), Pflanzung, Betreuung durch Forstbeamte, Verwaltungskosten, Wege- und Brückenbau, Gewässerausbau, Ernte, Technik, Abschreibungen usw. )?
8. In welchen Schritten soll die FSC-Zertifzierung des Landesforstes voran getrieben werden, insbesondere in den Großschutzgebieten? Eine FSC-Zertifizierung des Landeswaldes im Biosphärenreservat Spreewald wird im Ergebnisbericht des MAB-Nationalkomitee beim Bundesumweltministerium zur Überprüfung des Biosphärenreservats Spreewald vom 17.12.2002, Geschäftszeichen NI 1-45080-1/16 empfohlen).
9. Wie gedenkt die Forst- und Naturschutzverwaltung das Aussterben des Schwarzstorches und des Schreiadlers im Spreewald zu verhindern?
10. Welche forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Landesforst sind in welchem Zeitraum in den Biosphärenreservaten und im Nationalpark bis Ende 2012 geplant?
11. In welchen räumlichen Bereichen und im Hinblick welcher Waldtypen besteht aus naturschutzfachlichen Gründen noch der Bedarf nach Ausweisung zusätzlicher Totalreservate?
Welche Planungen mit welchem Zeitplan bestehen zur Ausweisung von weiterem Schutzwald nach §12 LWaldG, zur Ausweitung der Kernzonen in den drei Biosphärenreservaten und im Nationalpark Unteres Odertal?
12. In welchem Umfang erhielten insbesondere in (Groß-) Schutzgebieten seit 1990 (Klein-)Privat- und Kommunalwaldbesitzer finanzielle Unterstützung durch das Land zur Entwicklung von reinen Kiefern- zu naturnahen Mischwäldern und wie viele Hektar konnten dadurch in naturnahe Mischwälder überführt werden?
13. Welche Bedeutung wird die Landesregierung dem Waldumbau in der nächsten EUFörderperiode beimessen, insbesondere in (Groß-) Schutzgebieten?